Unterhalt Ex-Frau und Privatinsolvenz?
Hallo Leute, ich habe eine Frage was Unterhalt betrifft. Ich bin seit 2014 von meiner ExFrau getrennt und musste daraufhin in die Privatinsolvenz. Die Anträge und Berechnungen wurden damals von einer Anwaltskanzlei getätigt welche mir neben meinen Kindern auch meine Exfrau als Unterhaltsberechtigt einbezogen hat. Nun hat meine Exfrau niemals Unterhalt gefordert trotz Arbeitslos und ich für meine Kinder 800 Euro gezahlt habe, Letztes Jahr sind wir geschieden worden und nun hat sich mein Insolvenzverwalter,den ich nur durch Schriftverkehr kenne sich gemeldet und will wissen ob meine Ex noch U-haltberechtigt ist und Nachweise ob und wenn nicht bis wann sie gewesen wäre da es dann nachberechnet wird. Wie soll ich sowas nachweisen ich hab keine Ahnung was das betrifft.
2 Antworten
Mit dem Scheidungsurteil belegt du, dass kein Unterhalt festgelegt wurde und somit wird der Freibetrag gestrichen.
Natürlich kannst du nicht nachweisen, bis wann du Trennungsunterhalt gezahlt hast, denn du hast nie welchen gezahlt. Du hast angegeben, dass du deine Ex Frau unterstützen musst, hast dafür Gelder freigegeben bekommen, die nicht dir sondern der Frau zustanden und hast diese aber nicht weitergeleitet.
Insofern wirst du damit rechnen müssen, dass du das Geld zurück geben musst, denn es stand dir nicht zu.
Ob das als Betrug gewertet wird, kann ich nicht beurteilen, aber meines Erachtens verstößt das gegen die Wohlverhaltensregel.
Laut Insolvenzrecht hast du Anspruch auf erweiterte Freibeträge, wenn du anderen Unterhalt zahlen MUSST, nicht, wenn es theoretisch möglich wäre.
Da deine Frau kein Einkommen hatte, wärst du absolut verpflichtet gewesen, ihr Unterhalt zu zahlen. Insofern war es korrekt, den Freibetrag einzuräumen.
DU hättest das Geld dann weitergeben müssen!
Alternativ hättest DU den Insolvenzverwalter informieren müssen, dass du keinen Unterhalt an sie zahlst, dann wäre der Freibetrag gestrichen worden.
Ob es rechtens ist, das Urlaubsgeld teilweise zu pfänden, hängt davon ab, was für Schulden du hast, somit kann ich dazu nichts sagen. Sollte es nicht rechtens sein, schickt man den entsprechenden § aus dem Gesetz, wenn sich nichts ändert wendet man sich ans Gericht
Es geht hier aus dem Schreiben nicht ob ich zahle oder nicht, es geht darum ob sie berechtigt ist oder nicht und wenn nicht, bis wann sie war und ab wann Nicht mehr.
Dazu mein allererster Satz:
Mit dem Scheidungsurteil belegt du, dass kein Unterhalt festgelegt wurde und somit wird der Freibetrag gestrichen.
Die Frage ist, ist im Scheidungsurteil die nacheheliche Unterhalt geregelt worden oder nicht?
Nein da ist nichts geregelt da dies kein Thema war sondern einfach nur die Scheidung bestätigt wurde, weshalb mir auch die Kosten erlassen wurden da ich da schon Pi war
Ich habe nichts angegeben, das war die Kanzlei die mir meine Inso gestellt hat und das ich rechtlich verpflichtet bin wenn sie Uhalt fordert ihr den zu zahlen und das bin ich laut dem was ich auf diversen Seiten recherchiert habe immernoch, nur muss sie den Uhalt einfordern.
Zumal mir mein Insolvenzverwalter schon seit beginn mein Urlaubsgeld teils pfändet,obwohl dies gesetzlich frei und unpfändbar ist !! Meines Erachtens nach ist diese Kanzlei eh nicht seriös, sie haben mich vom Gericht anschreiben lassen ich würde auf Schreiben nicht reagieren und käme meiner Pflicht nicht nach Lohnabrechnungen vorzulegen obwohl ich alles via Einschreiben gesendet habe und diese auch Nachweislich zugestellt wurden, ich bekomme keinerlei Belege von Steuerbescheiden die sie für mich einreichen beim Finanzamt. Und die Rezesionen die ich in Google gelesen habe sind erschreckend.