Freibetrag mit Fahrtkosten bei Unterhaltspflicht und Insolvenz

3 Antworten

Und hier die Frage. In welcher Höhe kann ich Fahrtkosten abziehen, ich fahre täglich 60 km zur Arbeit (Gesamtstrecke).

Soweit die Werbungskonsten unvermeidlich sind ja.

Wie hoch genau kann ich die Km-Pauschale ansetzen?

Das steht in den Unterhaltsleitlinen des jeweiligen OLG's.

oder käme ab Betrag X die Pflicht der Abführung an den Insolvenzverwalter

Grundsätzlich kann bei hohen Werbungskosten der Pfändungsfreibe Betrag entsprechend erhöht werden.

Ferner ist immer auch zu prüfen, in wie weit ergänzendes Harz 4 bezogen werden kann.

Wende dich am Besten an die Vollstreckungsabteilung/Vollstreckungsgericht deines Amtsgericht.

Die beraten dich kostenlos. Also das sind keine Beratungsstellen. Aber wenn du denen sagst das du nicht weisst welcher Freibetrag dir zusteht, dann helfen die dir.

"... ich behalte bisher 1000,00 Euro zzgl. 5% vom Nettogehalt..."

Als "unterhaltsrelevantes" Einkommen" gilt das Nettoeinkommen abzüglich u.a. der "berufsbedingten Aufwendungen" . z. B. Ausgaben für die Fahrt zur Arbeit..... - Diese werden mit 5% veranschlagt.
Insofern sind deine Fahrtkosten bereits berücksichtigt. Sollten diese tatsächlich über 5% deines Nettoeinkommens liegen, müsstest Du das entsprechend belegen.