Privatinsolvenz und Urlaubsabgeltung- was ist pfändbar?

5 Antworten

Also wenn man schon in Privatinsolvenz ist, würde ich alles daran setzen, die schulden möglichst auszugleichen!

Klar, man könnte das Geld anderweitig auch gebrauchen, aber dass man schuldenfrei wird, hat hier oberste Priorität.

Insbesonderer in dieser Lebenssituation...erwerbsunfähig, verrentet deswegen, keine Aussicht mehr auf Aufnahme eines Jobs, mit dem man die Schulden begleichen kann...

Du kannst den Treuhänder informieren, dass es sich um anteilige Urlaubsabgeltung handelt, die dir gerichtlich zugestanden wurde. WENN es da anrechnungsfreie Beträge gibt, weiß er darum und dann kannst du das behalten. Aber von vornherein versuchen, das um jeden preis zu behalten halte ich für eine fehlerhafte Einstellung zur finanziellen Misere.

Hallo Dea2010, ich will das Geld nicht "um jeden Preis behalten", die Frage war nur, ob es auch gepfändet wird und wenn ja, wieviel. Ich weiß um meine Situation und bin mir durchaus bewußt, was zu tun ist. Ich brauche keinen Moralapostel. Aber schön wäre es trotzdem, wenn mann mal ein bißchen Spielraum hätte. Trotzdem danke, ich verfolge diese Frage hier nicht mehr.

Also wenn man schon in Privatinsolvenz ist, würde ich alles daran setzen, die schulden möglichst auszugleichen!

Diese Logik erschließt sich mir nicht. Wer in der Lage wäre, die Forderung innerhalb von 6 Jahren zu begleichen, würde ohne Insolvenzverfahren günstiger fahren. Man spart nämlich die Kosten des Insolvenzverfahrens. Auch durch Zahlung von nichts - weil es kein pfändbares Einkommen gibt - kann die Restschuldbefreiung erlangt werden.

Es ist Sinn und Zweck der Schuldnerschutzvorschriften in der ZPO und der InsO, dem Schuldner bestimmte Beträge zu belassen, auch um einen Anreiz zu geben, überhaupt einer gut entlohnten Tätigkeit nachzugehen.

Das worauf Du Dich beziehst und was Du im Internet gefunden hast, betrifft das zusätzlich zum Gehalt gewährte URLAUBSGELD - dieses wäre unpfändbar.

Der Betrag, der zur Abgeltung des Urlaubs gezahlt wird ist allerdings pfändbar (BAG 28.8.01, 9 AZR611/99, BB 01, 2378.) und wird wie Arbeitseinkommen behandelt.

Allerdings wird er den entsprechenden Jahren zugeordnet - d. h. alle Pfändungsbeträge seit 2009 müssen neu berechnet werden.

Hast Du überhaupt eine Pfändung oder liegt die mtl. Rente unter dem Pfändungsfreibetrag?

Liegt das Einkommen inkl. der anteiligen Urlaubsabgeltungen unter dem Pfändungsfreibetrag, dann wird nichts gepfändet und Du kannst das Geld in voller Höhe behalten.

Dein ehemaliger AG wird Spaß haben...

Er muß nun seit 2009 alle Gehaltsabrechnungen unter den damaligen steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten neu berechnen um den Nettobetrag zu ermitteln, der für die Pfändung von Bedeutung ist. Auch die Lohnsteuer und SV-Beiträge sind daher neu zu ermitteln und nachträglich abzuführen...

@DerSchopenhauer

Hallo, Der Schopenhauer,

so viel ich weiß, wird die Abgeltung wie folgt berechnet: Gehalts-Durchschnitt der letzten drei Monate vor Rente, 5-Tage-Woche. Der so ermittelte Tagessatz wird mit den Urlaubstagen multipliziert und man hat sein "Url-Brutto". Von dieser Gesamtsumme soll- hab ich tel. erfahren- noch die Steuer u.ä. abgehen und dann auch evtl. der Pfändungsbetrag. Das , was dann übrigbleibt, ist die Abgeltung, die ausgezahlt wird. Leider (oder auch gut...) habe ich relativ viel Rente, weshalb diese auch seit 2009 entsprechend gepfändet wird. Ich hoffe immer noch, daß etwas übrigbleibt.....

@oldiegirl

Da bleibt mit Sicherheit was übrig; die Pfändungsschritte sind:

ohne Unterhaltsverpflichtungen pro 10 € mehr Einkommen bleiben 3 € unpfändbar mit einer Person Unterhaltspflicht 5 € unpfändbar etc.

Am Besten Du fragst einen Rechtspfleger beim Insolvenzgericht. Die geben immer gerne und neutrale Auskunft . Der Insolvenzverwalter vertritt die Interessen der Gläubiger und nicht Deine.

Das wird Dir Dein Treuhänder beantworten, dem Du die Zahlung melden musst.