Ehemann verzockt Geld an der Börse, wie sichere ich mich ab?

11 Antworten

Wenn der Rechtsanwalt der Meinung ist, dass das Haus durch eine PI gefährdet ist, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, weil der Treuhänder nur eine Rückgriffsmöglichkeit von 3 Monaten hat, dann hat er mit Sicherheit die Verträge für ein Proforma-Darlehen einschl. Abtretungserklärung auch in der Schublade.

Du vereinbarst mit Deinem Mann über den Betrag, der evtl. in der PI berücksichtigt werden würde, einen Darlehensvertrag einschl. Abtretungserklärung. Damit könntest Du das Darlehen im Zweifel gegen den Anteil des Hauses in der Privatinsolvenz verrechnen.

Vielen Dank, mir scheinen Sie kompetenter als der Herr Anwalt zu sein. Im Vorvertrag waren nicht mal der Wert der Autos festgehalten worden.

Da fehlt mir aber ein ganzes Stück Sachverhalt:

Wem gehört denn die ETW? Dem Mann allein oder Euch jeweils hälftig?

Es ist ja so, dass Ehepartner auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft -von hier nicht einschlägigen Ausnahmefällen abgesehen- nicht für die Schulden des anderen Ehepartners haften. Wenn allerdings Vermögensgegenstände ohne Gegenleistung übertragen werden ist das eine Schenkung. Verarmt der Schenker (=Ehemann), dann kann er die Schenkung zurück fordern. Ansprüche sind pfändbar, auch dieser Anspruch. Sollte es wirklich zur PI kommen, können Schenkungen zudem unter gewissen Umständen angefochten werden.

Es ist also wirklich so, dass entweder die ETW insgesamt oder der Hälfteanteil des Mannes dem Zugriff der Gläubiger unterliegt. Daran kann jetzt nichts mehr geändert werden.

Die ETW gehört uns beiden zur Hälfte. (abzüglich der 13.000) "Übertragung vom Vermögen ohne Gegenleistung" ist es eine Gegenleistung, dass ich die Notarkosten und die Scheidungskosten (wird im Vertrag festgehalten) tragen werde? Man kann ja auch die Gelder nachweisen die an der Börse versickert sind, er hat es heimlich mit auch meinem Geld angestellt, also ist es doch Diebstahl. Kann ich eine Anzeige bzw. Selbstanzeige von meinem Mann helfen und die Wohnung wäre der Schadensersatz???

Vielen Dank

@Elina82

Ich würde die gegenseitigen Forderungen schon recht deutlich im Notarvertrag formulieren. Das wäre dann nämlich ja eine Gegenleistung und würde den Schenkungseindruck widerlegen. Inwiefern die Gegenleistung angemessen ist, kann ich natürlich ohne Kenntnis konkreter Zahlen nicht beurteilen.

"Diebstahl" ist die Wegnahme fremder beweglicher Sachen. Da kaum anzunehmen ist, dass Du Deine Ersparnisse in bar gehortet hast, scheidet das schon mal als Tatvorwurf aus. Sollte der Ehemann befugten Zugriff auf die Konten gehabt haben, dürfte es sogar strafrechtlich überhaupt keine Handhabe geben. Also Anzeige zu erstatten halte ich schon deswegen für keine gute Idee.

@Elina82
Man kann ja auch die Gelder nachweisen die an der Börse versickert sind, er hat es heimlich mit auch meinem Geld angestellt, also ist es doch Diebstahl.

Erstmal ist davon auszugehen, dass diese Gelder Euch beiden ebenso gemeinsam gehörten wie auch die Wohnung etc...
Nur, wenn er diese tatsächlich "gestohlen" hätte, z.B. ohne Berechtigung auf Dein eigenes Konto zugegriffen hätte..., könnte das bei der Zugewinnberechnung berücksichtigt werden.....

@ArminSchmitz

Kann man es notariell festhalten , dass er beim Traden Gelder ohne meines Wissens verloren hat und ohne meine Einverständnis??

Bei der Scheidung wird der "Zugewinn" aus der Ehe aufgeteilt, also alles, was Ihr gemeinsam angeschafft habt.... Euer "momentaner Besitz" wird zusammengerechnet und jeder erhält davon die Hälfte. Was jeder von Euch vor der Ehe bereits besessen hat, wird vorher "abgezogen".

Sollte der Mann eine Verbraucherinsolvenz anstreben, würde ihm der Wert seines Zugewinnanteils als verwertbares Vermögen angerechnet werden können:

Hier mal ein Rechenbeispiel (ohne Kenntnis der tatsächlichen Umstände!):

  • Mal angenommen, Du hattest vor der Ehe 20.000 Euro Ersparnisse und Hausrat etc. im Wert von 10.000 Euro; der Mann hatte 10.000 Euro Ersparnisse und ein Auto im Wert von 30.000 Euro...
  • Momentan habt Ihr Besitz im Wert von 183.000 Euro (Wohnung 140.000 - 13.000 Euro, 2 Autos 36.000, Hausrat 20.000 Euro)
  • Abzüglich Deines Vorbesitzes (30.000 Euro) und dessen des Mannes 40.000 Euro) müssten demnach noch 113.000 Euro aufgeteilt werden, wovon jedem also 56.500 Euro zu stünden.
  • Von Eurem momentanen "Besitz" erhieltest Du also insgesamt 86.500 Euro (30.000 + 56.500) und der Mann 96.500 Euro (40.000 + 56.000)....
  • Theoretisch stünden dem Mann, der sich mit einem Auto und dem Hausrat "begnügt" eigentlich noch 56.500 Euro mehr zu....., die Du ihm auszahlen müsstest, wenn Du die Wohnung behältst.......

Um bei einer möglichen Insolvenz des Mannes abgesichert zu sein, könntest Du ihm seinen Zugewinnanteil entweder auszahlen oder Ihr ggf. die Wohnung veräußern und den Ertrag aufteilen....

"Beim Notar waren wir schon um Gütertrennung zu vereinbaren"

@Funship

Zwar kann die "Gütertrennung" (Ehevertrag) auch jederzeit während einer Ehe vereinbart werden, aber das bedeutet lediglich, dass am Ende der Ehe kein "Zugewinn" aufzuteilen wäre, weil kein gemeinsames Vermögen/ Besitz... angespart/ angeschafft wurde.
Da bisher aber "gemeinsame Anschaffungen" getätigt wurden (Eigentumswohnung etc...) müsste festgelegt werden, wie viel davon bei Vertragsabschluss jedem der Beiden gehört hat.
Wenn ein solcher Ehevertrag mit Gütertrennung zum bevorstehenden Ende der Ehe geschlossen wird, kommt er einer Aufteilung des Zugewinns gleich......

Danke

Hallo. Ja, Börse ist eigentlich nichts schlechtes, aber nur für Menschen die mindestens etwas an Ahnung haben. Optionsgeschäfte sind dabei aber nur etwas für "Profis". Das sind Wetten auf die Zukunft....und wer kennt die schon. An Deiner Stelle würde ich auch mal schauen, ob sich auf den Konten des Depots noch ein Guthaben befindet. Das sogenannte "Daytrading" erlaubt es, in kurzer Zeit zu kaufen und wieder zu verkaufen. Bei einen "normalen" Depot geht das nur Tageweise....heute kaufen, morgen evtl. wieder verkaufen.

Dann zum eigentlichen Problem. Deine Reihenfolge muss eigentlich sein...erst Rechtsanwalt und dann erst zum Notar. Zu beachten, ein Notar darf keine Rechtsberatung durchführen, er beurkundet nur das, was die Kunden wünschen! Es trifft Dich zwar zu unrecht, aber das Gesetz bei Insolvenz ist dafür da, dass es eben nicht so einfach sein soll Vermögen beiseite zu schaffen. Hier schützt Dich wohl nur ein offizieller Verkauf seiner Hälfte an Dich (auf ein Treuhandkonto) und dann die Anrechnung (Rückzahlung) der zu unrecht entnommenen Gelder. Das könnte im Insolvenzfall des Ex-Manns wohl noch als normaler Vorgang gewertet werden. Prinzipiell hätte ich aber, anders als der RA, keine Bedenken, da der Ex-Mann ja zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Schulden etc. hat. Ich meine, nur wenn er jetzt schon diesbezüglich Aussenstände hätte, könnte ein späterer Insolvenzverwalter eine Forderung stellen. Auch eine nachträgliche Gütertrennung ist mir eher unbekannt....ging das so ohne weiteres beim Notar?

so lange der mann noch keine schulden hat, sollte die Wohung auf dich übertragen werden. dann wäre sie im Falle einer Privatinsolvenz sicher.

das Problem bei der Übertragung wäre, dass eben nicht nur die Wohnung, sondern auch der Kredit übertragen werden muss.... d.h. du wärest kreditnehmerin. der Vorteil: wenn nur noch ein kleiner teil abzuzahlen ist, wirst du relativ leicht einen Kredit erhalten....

lg, Anna

PS: stell dich schon mal drauf ein, dass du gegenüber deinem Mann unterhaltsverpflichtet bist.... (mehr einkommen und mehr vermögen)