Privatinsolvenz - Guthaben aus Betriebskostenabrechnung

4 Antworten

Es hängt davon ab, ob der Insolvenzverwalter die sog. "Enthaftungserklärung" gem. § 109 Abs. 1 S.2 InsO abgegeben hat (was regelmäßig der Fall ist). Dann ist das Nebenkostenguthaben selbst dann an den Schuldner auszuzahlen, wenn dieser alleiniger Mieter ist. Dies wurde zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof entschieden:

http://kanzlei-eichhorn.com/bgh-urteil-v-22-05-2014-ix-zr-13613/

aber dein Freund ist genauso berechtigt, über die Rückzahlung zu verfügen, daher gehört dies zur entsprechenden Insolvenzmasse.

Manny1410 
Fragesteller
 12.04.2011, 12:03

Was heißt Insolvenzmasse? Ich hab davon schon mal gehört aber dadurch das ich nie damit was zu tun hatte, habe ich mich nicht wirklich darüber informiert.

Also ich gehe mal davon aus, das dein Freund auch im Mietvertrag als Vertragspartner steht ?

Dementsprechend leistet ihr beide anteilig 50% an den Vermieter. Dieser wiederum ist verpflichtet Guthaben aus den Nebenkosten solange gesplittet an den Insolvenzverwalter abzuführen, bis die Wohlverhaltensphase eintritt. Er darf nicht alles an den IV abtreten.

nein es ist nicht rechtens da die insolvenz auf dem namen deines freundes läuft und ihr nicht verheiratete seit. die kosten müssten geschplittet werden wenn die hälfte vom freund gezahlt worden wäre , da es aber nicht so ist darfder verwalter dies nicht. warum weiss der insolvenzverwalter vom guthaben?

Manny1410 
Fragesteller
 12.04.2011, 12:02

Der Insolvenzverwalter hat sich damals die Hausverwaltung rausgesucht und denen mitgeteilt, dass alles Guthaben an ihn zu zahlen ist. Die Verwaltung wird ihm dann wohl eine Mitteilung geschickt haben. Aber wie gesagt, ich seh das nicht ein weil im Endeffekt ist es mein erwirtschaftetes Geld.

boudicca  12.04.2011, 12:40
@Manny1410

das musst du den insolvenzverwalter sagen denn wenn dein freund keine miete zahlt heisst es ja du bezahlst die verbindlichkeiten und damit würde sich der verwalter schuldig machen. wie bezieht dein freund sein geld?

DPawi  12.04.2011, 13:14
@boudicca

Ich wäre mir da nicht so sicher. Es muss doch erstmal geklärt werden, ob allein die Zahlung von deinem Konto ausreichender Beweis ist, dass er damit nix zu tun hat. Zweitens werden NK für beide erhoben und die Rückzahlung erfolgt an die Mieter (und das ist er ebenfalls). Im Zweifel würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen, ob dies wirklich so einfach ist, wie boudicca schreibt.

Manny1410 
Fragesteller
 12.04.2011, 19:42
@boudicca

Die Hausverwaltung meinte es sei egal ob die Mieter von meinem oder einen anderem Konto geht, er steht mit im Mietvertrag, er ist insolvenz also haben wir kein Recht. Die machen da keine Unterschiede.

Er hat Arbeit und bekommt das Geld was er verdienen darf.

boudicca  14.04.2011, 08:44
@DPawi

nein so einfach mein ich es nicht. doch würde ich dir auch empfehlen mit einem anwalt darüber zu reden und wie wäre es wenn er aus dem mietvertrag aussteigt und der nur noch auf dich läuft? so eine idee....