Darf ich Betriebskostennachzahlung selbst bezahlen?

4 Antworten

Wann entstanden und wann fällig.

Das sind die Kriterien.

Muss der Vermieter seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, wird möglicherweise das Mietverhältnis belastet.

Grundsätzlich können Zahlungen des Schuldner vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Das rührt aus der Logik, dass dieser für eine gleiche Quote aller Gläubiger zu sorgen hat. Das nennt man dann Insolvenzanfechtung:

https://deutschesmietrecht.de/betriebskosten/betriebskostenabrechnung/389-betriebskostennachzahlung-insolvenz-des-mieters.html

Beispiel: Du hast noch 2.000 EUR auf dem Konto uns weißt schon daß eine Insolvenz droht. Jetzt schlisst Du mit Deiner Freundin einen Kaufvertrag über einen Bleistift zum Preis von 2.000 EUR ab und überweist ihr auch gleich das Geld. Der Insolvenzverwalter wird das später sehen und Deine Freundin auffordern das Geld in die Insolvenzmasse abzuführen. Gleichzeitig erhält sie ein Formular in welchem sie ihre Forderung gegen Dich beim IV anmelden kann. Die Forderungsanmeldung kann aber auch (z.B. wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages) abgelehnt werden. Im meinem Beispiel würde sie also noch nicht mal die Quote bekommen.

Maßgebend ist dabei aber vor allem der Zeitpunkt der Zahlung und der Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. Beide Daten wären zur korrekten Beantwortung hilfreich.

Mein obiges Beispiel bezieht sich jedoch nur auf Zahlungen vor der Insolvenzeröffnung. I.d.R bis 6 Jahre nach der Insolvenzeröffnung (erfolgreiche Restschuldbefreieung in 6 Jahren mal unterstellt), sind Dir jedoch innerhalb der Pfändungsfreigrenze (derzeit 1.179,99 EUR bei Ledigen ohne Unterhaltspflicht) freigestellt, denn gerade Deine Existenz (z.B. Wohnkosten) soll damit ja sichergestellt werden.

Nun musst Du prüfen ob Du in diesem Monat die Freigrenze schon verbraten hast. Evtl auch den Vermieter fragen, ob Ratenzahlung möglich ist, weil Diesen Monat die Pfändungsfreigrenze schon überschritten wurde.

https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle

https://www.streichert.de/kompetenzen/gmbh-in-der-krise/insolvenzanfechtung-gmbh/

Allerdings selbst wenn die Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung vorlägen, würdest Du mit der Zahlung nicht verbotswidrig handeln. Der IV würde sich dann einfach an den Vermieter wenden. Sanktionsfähig wäre diese Zahlung für Dich nicht.

LG, ein Jahr Sachbearbeiter beim Insolvenzverwalter

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich glaube, hier gerät gerade etwas durcheinander. Geht es hier um eine „Nachzahlung“ oder ein „Guthaben“? Bekommst Du während der Insolvenzphase ein Guthaben ausgezahlt, darfst Du es nicht behalten. Anders in der Wohlverhaltensphase, da gehört das Geld Dir, kann aber trotzdem Anteilig vom Verwalter eingefordert werden.
Eine Nachzahlung, die nach Eröffnung des Verfahrens fällig wird, kannst und musst Du bezahlen. Ist die Forderung bereits vorher entstanden, darfst Du sie nicht einfach so begleichen, das wäre Gläubigerbevorzugung.

Frag einfach deinen Anwalt. Doch diese Kosten würde ich bezahlen, sonst sitzt du bald im kaltem