Muss das Nebenkostenguthaben an den Insolvenzverwalter abgeführt werden?

9 Antworten

Es kommt darauf an, ob der Insolvenzverwalter die sog. Enthaftungserklärung abgegeben hat. Das wird er in den häufigsten Fällen tun, da er ansonsten sämtliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis durchsetzen müsste (also auch Mängelbeseitigungsansprüche usw.). Wurde die Enthaftungserklärung abgegeben, ist der Vermieter verpflichtet, das Guthaben anden Mieter und nicht an den Insolvenzverwalter auszuzahlen. Das wurde vom BGH zwischenzeitlich entschieden:

http://kanzlei-eichhorn.com/bgh-urteil-v-22-05-2014-ix-zr-13613/

Ein Guthaben ist aber Vermögen, das angabepflichtig ist. Du hättest es besser mit dem Vermieter mit der laufenden Miete verrechnet.

Moin,

genauso sehe ich das auch.

Die überzahlung hast du aus deinem Pfändungsfreien Einkommen geleistet.

Der Inso vervalter hat auch mit der Betriebskostenabrechnung o.anderen Ausgaben die aus dem Pfändungsfreien Einkommen geleistet werden nix zu tun.

Frag den doch mal ganz blöd, ob er ne Nachzahlung der Betriebskoste aus der Inso-masse zahlt.

Les dir auch mal genau deinen Inso-antrag durch.

Da steht, dass du denn pfändbaren teil deines Einkommen abtrittst.

In deinem Fall würde ich durch aus klagen.

Bei Steuern sieht das anders aus, weil vorher zu viel gezahlte Steuern ja das minatlich Nettoeinkommen geminder haben.

Kätte man monatlich weniger Steuern gezahlt, hätte man quasi mehr netto gehabt und müsste dadurch mehr abführen.

Deshalb werden EK-Erstattungen i.d.R. der Inso-Masse zugeführt.

Betriebs-, bzw- Nebenkosten sind aber schon aus dem pfändungsfreien Einkommen gezahlt.

Fürs nächste mal:

Nebenkostenabschläge so niedrig halten, dass mit Sicherheit ein Minus entsteht.

Aber unbedingt Rücklagen bilden, damit man nacher die Nachzahlung auch löhnen kann.

Dann gibts halt keine Rückzahlung für die Inso-Masse.

hallo meistersegler,

wenn du dich in der wvp befindest, steht dir das guthaben zu. im eröffneten insoverfahren wäre eine solches guthaben teil der insolvenzmasse. das ergibt sich aus der insolvenzordnung.

bei der disskussion über abtretung und einkommen ist es wichtig zu beachten, dass einkommen im sinne des sgb und das abgetretene einkommen im sinne der insolvenzordnung nicht automatisch gleichzusetzen sind. das bedeutet, selbst wenn in irgendeinem brief von der arge steht, dass der betrag x dem einkommen zugerechnet wird, heisst das nicht, dass es automatisch von der abtretung umfasstes einkommen in der inso ist.

beste grüße

bogard

Egal, wo das Geld herstammte, wenn ein Guthaben eingezahlt wird und dein P-Konto über der Grenze im Haben liegt, zieht es der IV automatisch ein und führt es der Masse zu. Das ist seine Pflicht. Er verfügt über dein Konto, nicht du.

G imager761