Muss ich im Vorstellungsgespräch von meiner Privatinsolvenz erzählen?

7 Antworten

Wende Dich an den Insolvenzverwalter und wenn es nicht all zuviele Gläubiger sind einige Dich im Vorfeld, biete ne Abzahlung an unter der Bedingung, dass du zwar alles offen legst aber ohne Arbeit nicht zurückzahlen kannst. Sie mögen bitte die Füsse still halten, wenn sie Geld wollen. Ganz klar feilscht Du die geringsten Raten aus!!!Alles Gute...also, kontaktier die Gläubiger persönlich, das Amtsgericht, oder den Verwalter der das für Dich regelt, dann brauchst niemandem Rechenschaft abgeneb, weil nicht gepfändet wird. LG

Wie soll das gehen, wenn Sie in der Eröffnungsphase ist? Das funktioniert maximal im außergerichtlichen Einigungsversuch. Der scheint ja gescheitert zu sein.

Grundsätzlich müssen nur Fragen beantwortet werden, an denen der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat. Unwahrheitsgemäße Beantwortung solcher berechtigten Fragen kann zur Anfechtung des Arbeitsvertrages gemäß §123BGB führen Unzulässige Fragen können verweigert werden. Die Frage nach den privaten Vermögensverhältnissen ist ständig unzulässig, es sei denn es handelt sich bei der Stelle um eine besondere Vertrauensstellung. Die Frage nach der EV ist immer zulässig

In Abhängigkeit des Gesprächsverlaufes, sollte man entscheiden, ob man von sich aus die "Fakten" darlegt. Größere Arbeitgeber haben meist kein Problem mit der Inso, zumal dann ja die Vermögensverhältnisse geordnet sind. Ansonsten gilt, mit dem TH das "Problem" besprechen, die meisten sind bereit, während der Probezeit auf die Abführung durch den Arbeitgeber zu verzichten.

Super!!! Vielen Dank für Deine Antwort!!! Am Montag ist mein erstes Gespräch und ich werde es, wie Du es vorgeschlagen hast, vom Verlauf abhängig machen. Sollte ich direkt gerfragt werden, würde ich auf gar keinen Fall die Unwahrheit sagen.

:-))

Hallo,

ich denke, das ich das beim Vorstellungsgespräch nicht erwähnen würde, macht keinen guten Eindruck. Kommt es zu einer Einstellung, musst Du ja Deinem Insolvenzverwalter Dein Einkommen nachweisen in Form von Deinen Lohnabrechnungen, bzw. Dein Arbeitgeber bekommt zeitgleich ein Schreiben von Deinem Verwalter in dem er aufgefordert wird, Dein Einkommen offen zu legen, und den Pfändbaren Teil davon an den Insolvenzverwalter abzutreten, die sogenannte Lohnpfändung wird geprüft. Dein Arbeitgeber bekommt es also so oder so mit, aber beim Vorstellungsgespräch würde ich das nicht erwähnen, da geht es ja in erster Linie darum, ob Du für den Job geeignet bist, und hat mit Deinem Privatleben erst mal nichts zu tun.

Ganz liebe Grüße und viel Glück wünsche ich Dir.

Elke

das geht die überhaupt nichts an und muss nicht erwähnt werden. HAt doch auch nichts mit deiner Leistung zu tun (Es sei denn du willst in einer Bank arbeiten)

Das mag ja vielleicht sogar so sein,aber ist es nicht ein doofes Gefühl, wenn man immer die Angst im Nacken hat, es kommt raus? Was macht das denn dann für einen Eindruck? Wenn ein Angestellter währnd der Probezeit damit auffällig würde, könnte er bei mir gleich wieder gehen. Würde er Bescheid gesagt haben, wäre es eine andere Sache....

@turalo

Das ist wirklich "Privat" und geht niemanden etwas an, wenn der Betrieb nicht mit Pfändungen behelligt wird. Du hast auch noch n Privatleben bitteschön und Du arbeitest!!!! Hut ab darum sowieso!!

@turalo

@turaldo: du hast recht, aber wir wissen nicht ob die Lohnpfändungsgrenze erreicht wird...Grundsätzlich bin ich für Ehrlichkeit, aber wenn die LPG nicht erreicht wird, dann lieber für sich behalten. Kommt auf die Berufsbranche an. Im Verkauf (oder wo es um Geld geht) heißt es sonst vlt. die hat geklaut, die brauchte das Geld...verstehst du was ich meine?

@HummelPups

Hallo, erst einmal danke für Eure Antworten!!! Also, grundsätzlich wäre ich auch dafür, die Wahrheit zu sagen. Ich arbeite im Vertrieb und muss Budget´s verwalten. Meine private Misere hat destotrotz nichts mit meiner Arbeit zu tun. Ich habe halt einfach Angst, dass ich mir evtl. Jobchancen mit Offenheit gleich verbaue. Auf der anderen Seite will ich auch nicht unehrlich starten.

Mir hat eine ehemalige Arbeitskollegin die auch PI war erzählt, dass ich den Pfändungsbetrag direkt an den Verwalter überweisen kann. Weiss da jemand etwas zu? Ich liege über der Pfändungsgzenze.

@Miromax

Vielleicht solltest du den Insolvenzverwalter anrufen und fragen...ich denke, der weiss es am sichersten...wir hier sind Laien und können ggf. raten. Zumindestens ich, weil ich so eine Situation nicht habe...Aber viel Glück und halt die 7 (oder 6) Jahre durch!!!

@HummelPups

Das habe ich ja, und die haben mir gesagt, dass ich nicht muss. Sie wenden sich irgendwann an den Arbeitgeber....ich möchte auf jeden Fall wieder arbeiten und weiss halt einfach nicht, wie ich es am geschicktesten anstelle. Es ist sicher blöd, direkt zu sagen was Sache ist, weil ich wie gesagt, Budgets verwalten muss. Auf der anderen Seite würde ich es, wenn ich Arbeitgeber wäre, nicht gut finden wenn man mir so etwas verschweigen würde. Versteht ihr mein Dilemma???

@HummelPlus: Danke für Deine Wünsche!

@Miromax

klar kann ich das verstehen...aber einerseit, wenn ich deine Chefin wäre würde ich denken...super, die ist ehrlich (und das ist wichtig) anderer Seits würde ich denken: nicht das sie mal lange Finger macht?!? verstehst du? Das ist echt eine blöde Situation. Aber wenn du sicher weisst, das der IVerwalter sich an die wendet, dann besser vorher Karten auf den Tisch legen

@turalo

Außerdem bekommt spätestens nach ein paar Wochen der AG Post. Dann weiß er es denn er muss alles das was über dem Pfändungsatz liegt an den Insolvenzverwalter abgeben. Sprich, du bekommst nur dass ausgezahlt was in pfändungsfrei ist. Und hinzu kommt, es ist peinlich wenn es soweit ist. Ich bin dafür, von Anfang an zu sagen was Sache ist, ich würde es auch vom Verlauf des Gesprächs abhängig machen. Ich war in der Situation u d habe es erwähnt. Regelinsolvenz ect. Es ist zwar gut angekommen das ich so ehrlich bin aber den Job habe ich nicht bekommen.  Vielleicht lag es daran, obwohl mir versichert wurde dass es kein Problem sei. Naja, das war jetzt nur mal mein Senf dazu :-) 👍🏼

ja, weil eventuell dein Lohn gepfändet wird

ok, in so fern hast du wohl recht

@HummelPups

WENN der Lohn nicht den Selbstbehalt übersteigt