Betriebskostenguthaben /Privatinsolvenz?

4 Antworten

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Seist komplett unrelevant, ob Du in der Wohlverhaltensphase (WVP) bist oder nicht. Relevant ist, ob der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter aus der Insolvenzmasse freigegeben hat. Ist das der Fall, steht Dir die Erstattung zu - egal in welchem Verfahrensabschnitt. 

Hat er das nicht (eher unwahrscheinlich), dann erst ist es relevant, für welchen Zeitraum die Erstattung ist. Und da es für den Zeitraum vor der WVP ist, wäre es zur InsMasse zu ziehen. 

Ps: Ob Du schon in der WVP bist, kannst Du unter www.insolvenzbekanntmachungen.de nachsehen. Gibt dort unter Detailsuche Dein Bundesland, Dein InsGericht und Deinen Namen oder Aktenzeichen ein und schaue, ob Du das eine Beschluss findest, wonach Dein InsV aufgehoben wurde. 

Wenn ich das richtig verstehe kann das jeder Treuhänder selbst entscheiden? Ich hatte somit Pech da mein Guthabeb 450€ und die Kaution weg sind.

Ich hatte vor 3 Monaten meinen Schlusstermin ,damit befinde ich mich ja in der Wohlverhaltungsphase!!!?

Der Vermieter weiß nix davon und der Verwalter auch nicht .....zwischen dem Zeitraum bin ich nochmal umgezogen!

Für die Beantwortung der Frage ist es schon wichtig zu wissen, ob Du in der Wohlverhaltensphase bist, oder nicht.

Da Du in der WVP bist, kannst Du das Guthaben behalten, weil es ein Einkommen ist.

Viel Glück

@DwarfEnt

Nach dem Schlusstermin ist man doch in der Wohlverhsltungsphase oder bekomm ich explizit noch ein Schreiben ?

Wenn aber das Guthaben aus dem Zeitraum ist während der Privatinsolvenz, darf er es theoretisch nicht behalten. Ansonsten Guthaben für nächstes Jahr verechnen lassen

Selbe hatte ich auch durch. Mein Insolvenz verwalter hatte zu Beginn der Privatinsolvenz den Vermieter angeschrieben wo er aufgefordert wurde Guthaven der Betriebskosten Abrechnubg und Kaution an den Verwalter zu überweisen. Jetzt weiss ich nicht ob fein Vermieter Bescheid weis?

Ab Beginn der Wohlverhaltungsphase ist es nicht mehr so...

Danke für die Antworten!

Ich vermute mal der Insolvenzverwalter weiß garnicht von der Wohnung ,weil ich in diesem Zeitraum zweimal umgezogen bin .....

Aber für die Zukunft könnte ich doch das Guthaben behalten ,weil ich zahle ja aus dem Pfändbareranteil die Betriebskosten und bestrafen das ich sparsam Lebe wäre doch nicht Logik??!!