Privat Handy auf Arbeit kaputt gegangen?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Pech 62%
Firma Konfrontieren 38%

9 Antworten

Firma Konfrontieren

Wenn du das Teil auf Anweisung des AG benutzt hast, dann hat dieser dir den Schaden zu ersetzen.

DerHans  23.09.2020, 22:50

Wenn wie hier, der Mitarbeiter aber das Handy benutzen MUSS, weil er kein betriebliches zur Verfügung hat, ist der AG auch ohne Anweisung in der Haftung.

Wenn du betriebsbedingt dein privates Handy benutzen musst, haftet die Firma auch für Beschädigungen.

Richtiger wäre es natürlich diese private Nutzung zu verweigern. Der Kollege hat ja auch in Firmenhandy und müsste dafür nichts bezahlen.

verreisterNutzer  23.09.2020, 20:06

Das kommt immer mal vor, muß ja nicht grad ein Handy sein. "Kannst mal dein; Auto, 50er Nuss, Scheinwerfer, Prüfgerät, Kaffeemaschine, Laptop usw usw usw -mitbringen?" werden Mitarbeiter täglich zigfach von ihrem Chef gebeten, weil sich für die gelegentliche Nutzung keine Anschaffung lohnt, oder weil die Sache nicht so kurzfristig beschaffen lässt. Außerdem spielt da noch der Stolz der Mitarbeiter eine Rolle "Chef, ich hab dieses oder jenes (-was du nicht hast) und könnte es mitbringen".

So sind sie nunmal die Chefs..... und die Angestellten natürlich auch

Frage einfach mal nach aber verlangen kannst du nichts außerdem wieso muss das immer ein Smartphone sein was sehr schnell Kaput geht! Ein Handy hält mehr aus und der austauch ist da auch einfacher!"

Aber du kannst ja auch nach einem firmen Handy fragen Dan kommt das nicht mehr vor wen du eins bekommst!

Wen es nicht schrot ist Dan kannst du ja fragen ob die die Reparaturkosten übernehmen oder dir ein firmen Handy geben den du kannst das ja begründen!

Wenn private Sachen auf Verlangen oder im Auftrag des Arbeitgebers benutzt werden, besteht Anspruch auf Schadensersatz durch den Arbeitgeber, wurde das private Handy ohne Auftrag oder Absprache eingebracht, hat der Arbeitgeber das nicht zu vertreten. Dabei reicht für den Gefahrübergang bereits eine beiläufige Floskel wie " kannst ja dein Handy benutzen" um den AG bei Beschädigung in die Pflicht zu nehmen.

In der Einkommsteuererklärung lässt sich der selbstbezahlte Schaden aber auf jeden Fall geltend machen.

Firma Konfrontieren

Rede doch einfach mit deinem Vorgesetzten, sag was passiert ist und dass du auch ein Firmenhandy willst, oder wenigstens die Reperatur. Mehr als nein sagen kann er ja nicht, aber versuchen wuerde ich es auf jeden Fall.