Ist es zulässig dass Überstunden abgezogen werden während man bei angemeldeter Kurzarbeit krank ist?

5 Antworten

Die Frage ist einfach zubeantworten,die ganzen Überstunden müssen vor der Anmeldung zur Kuzarbeit abgebaut werden das verlangt das Arbeitsamt.

nett nachgefragt wurde gesagt das wäre so rechtens weil wie mitterer schon gesagt hat :

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen im Prinzip alle Überstundenkonten auf Null gefahren werden.

und zu dem Zeitpunkt war gerade der Übergang zur Kurzarbeit

Die Überstunden können abgezogen werden, da ein Urteil in Rheinlandpfalz besteht.

Überstunden können vom Arbeitszeitkonto nur über zwei Wege abgezogen werden

  • Auszahlung
  • "Abbummeln" bzw. gegenrechnen mit Minus-Stunden

Der letzte Punkt gilt definitiv nicht bei Krankheit. Bei Krankheit ist die normale Wochenarbeitszeit anzusetzen und auszuzahlen. Das Überstundenkonto kann und darf hier nicht angegriffen werden.

Das ist nicht in Ordung. Erstmal bei der Firma nett nachfragen, ob das so gewollt ist, ob das sein kann.

Wenn die Firma Kurzarbeit angemeldet hat, kann es hier nämlich eventuell zu Missverständnissen kommen: Vor Beginn der Kurzarbeit müssen im Prinzip alle Überstundenkonten auf Null gefahren werden.

Das heisst: Zuerst "abbummeln", dann gibt es erst die geförderte Kurzarbeit. Macht auch Sinn. Aber natürlich darf man trotzdem nicht während der Krankheit das Konto auf Null fahren. Das können sie dann erst machen, wenn Dein Kollege wieder fit ist.

natürlich war das nicht rechtens. während er krank ist läuft die Arbeitszeit ganz normal weiter, er hat nur keine anwesenheitspflicht.

Er soll mit der Personalabteilung reden, und falls sie sich dumm stellt, mit deren Chefs und Chefchef..