Diebstahl polizeiliches Führungszeugnis

3 Antworten

  1. Wieso klaust du nochmal wenn du schonmal erwischt wurdest bzw wieso klaust du überhaupt?
  2. Logischerweise wenn die nicht diePolizei gerufen haben und es deswegen auch keine Gerichtsverhandlung gab hast du meines Wissens nach keinen Eintrag..

Nein, in Deinem Führungszeugnis steht nix. Weder im "normalen" noch im erweiterten Führungszeugnis. Es kommt dabei nicht auf die Tat, sondern auf die Strafe an. Und da werden Strafen beim ersten Mal nur dann eingetragen, wenn sie über 90 Tagessätzen liegt. Und ich wage hier mal zu behaupten, dass es sich bei den 100,- nicht um eine Geldstrafe gehandelt hat, schon gar nicht in der Höhe. War vermutlich ne Geldauflage gegen Verfahrenseinstellung.

Eine Woche später wurde ich wieder erwischt und musste 100 Euro zahlen

Warum musstest Du 100 Euro zahlen!? An wen?

Und nein, im Führungszeugnis werden im Wesentlichen nur Verurteilungen eingetragen. Eine solche liegt offenbar nicht vor.