Maisfeld Mais geerntet ist das Diebstahl?

15 Antworten

§ 242 StGB Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

der Kerl der meinen Salat geklaut hat lag erst einmal 20Minuten im Dreck .....musste ihn ja festhalten bis die Polizei da war .....Das erstatten der Anzeige habe ich dann gleich einem Anwalt überlassen ..... man muss halt alles tun was die Kosten in die Höhe treibt..... 

was mich am meisten ärgert ist das mir meine Arbeitsleistung gestohlen wird von Leuten die zu faul sind selbst etwas zu erarbeiten 

GIKL3 
Fragesteller
 30.08.2017, 11:55

Mich hättest du nicht ufn boden gekriegt ^^ höchstens mit ner schrottflin

dummerharry  30.08.2017, 11:56
@GIKL3

eine Mistforke hätte es auch getan...

GIKL3 
Fragesteller
 30.08.2017, 12:00

Hätte ick mein Messer gezückt und in dein hässliches Gesicht geworfen

dummerharry  30.08.2017, 12:06
@GIKL3

um so besser bei einem Angriff mit einer Waffe hätte ich noch ganz andere Möglichkeiten.... 

GIKL3 
Fragesteller
 30.08.2017, 12:06

Du müsstest erstmal das Messer rauskriegen schönes Messer mit blutrinne

sumi79  30.08.2017, 12:41
@GIKL3

So intellektuell beschränkt wie du zu sein scheinst, hättest du sicher nicht daran gedacht ihn vorher aufzuklappen.

AalFred2  30.08.2017, 13:07

Lustig, wie auch immer du darauf kommst, du dürftest ihn festhalten bis die Polizei da ist oder er müsste überflüssige Anwaltskosten für das Erstatten einer Anzeige bezahlen?

Ja das ist Diebstahl. Wenn der Besitzer dich dabei erwischt kann er dich Anzeigen. 

In so einem Fall heißt es nur - Sich einfach dabei nicht erwischen lassen. 

Natürlich ist das Diebstahl und du kannst auch bestraft werden.

Durch solche Leute wie dich, entstehen z.B den Gemüsebauern hohe Schäden im Jahr. Weil Leute denken, das Angebaute Gemüse, oder in deinem Fall Mais, ist für alle zur freien Verfügung da.

Selbst eine Kolbe zu nehmen ist bereits Diebstahl. Und du hast unbefugt fremdes Grundstück betreten - evtl. noch Hausfriedensbruch