Führungszeugnis vorzeitig löschen

4 Antworten

Der Diebstahl steht nicht im Führungszeugnis, der Warenkreditbetrug aber schon. Die Löschungsfristen betragen bei der Tat gem. der Verurteilung zu 135 Tagessätzen lt. Tante Wiki 5 Jahre.

Hallo, doch hab eins beantragt, der steht durch die jüngste Verurteilung auch drin.

Es gibt sogenannte billige Härte oder so ähnlich, wo man unter bestimmten Vorraussetzungen eine vorzeitige Lschung beantragen kann.

Du kannst einen Antrag stellen, nur wird der in deinem Fall nicht durchgehen, da das öffentliche Interesse daran, dass ein möglicher Arbeitgeber darüber Bescheid weiß in dem Fall deutlich überwiegen dürfte.

Es ist nunmal das Führungszeugnis und kein Wunschkonzert; besser erst gar nicht straffällig werden - und mit dem Arbeitgeber direkt drüber reden! Vertuschen bringt nichts.

Ich werde dann nie eine Ausbildungsstelle kriegen.

@StyffMeister

Das ist nicht gesagt. Dass es allerdings je nach Branche, wo man sich bewirbt, mit so einem Führungszeugnis schwerer fällt, ist eben so.

Und es ist nunmal so, dass normal in einem solchen Fall davon ausgegangen wird, dass das Interesse des Arbeitgebers, darüber Bescheid zu wissen deutlich gegenüber deinem Interesse, dass es nicht drin steht, überwiegt.

Und damit ist eine erfolgreiche Löschung extrem unwahrscheinlich.

Es gibt in der Tat die Möglichkeit, dass Einträge im Führungszeugnis vorzeitig gelöscht werden können. Dies passiert aber nur in absoluten Oberausnahmefällen - ich selbst habs noch nie erlebt, dass das passiert ist.

Das Führungszeugnis wurde vor allem für Arbeitgeber eingeführt, um sich ein Bild von ihren zukünftigen Mitarbeitern machen zu können. Deshalb ist auch die Chance, dass ein Eintrag aus beruflichen Gründen vorzeitig getilgt wird, bei Null Prozent.

Einfach nix neues machen, dann fliegen beide Einträge 2015 raus.

Entschiluldigung, der jüngste war von 2013 nicht 2012, und der fliegt wenn dann 2018 raus, 5 Jahre.

@StyffMeister

Es sind nicht 5, sondern 3 Jahre. So stehts zumindest in §34 BZRG, und der ist hier einschlägig.

Hallo,

eine genaue - und vor allem richtige - Auskunft gibt es beim Bundesjustizamt, welches ja das Strafregister führt und für die Ausstellung der Führungszeugnisse zuständig ist.

Und da wohl die Frage immer mal wieder auftaucht (warum auch immer, schließlich gehört ein Eintrag mit zum Berufsrisiko eines Straftäters), findest Du eine Info hier unter Punkt 15:

"Kann ich beantragen, dass eine Eintragung nicht im Führungszeugnis erscheint?"

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#doc3816794bodyText15

Dort steht auch: "Berufliche Schwierigkeiten für sich alleine rechtfertigen die Anordnung einer Registervergünstigung nicht." Alles klar soweit?