Diebstahl - Muss man dies in der Bewerbung angeben?
Hallo, ich habe als Minderjährige einmal etwas im Wert von knapp 10€ geklaut, dass Ermittlungsverfahren wurde aber von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Nun zu meiner Frage, muss ich das jetzt in meiner Bewerbung erwähnen oder mache ich damit nur unnötig einen schlechten Eindruck? Mein Vater meinte ich sollte es weglassen, da es nicht mal in meinem Polizeilichen Führungszeugnis stehen wird. Nun bin ich unentschlossen, also was sollte ich tun?
10 Antworten
auf keinen fall erwähnen. das steht nirgends mehr und hat auch niemanden zu interessieren. dein vater hat recht. gar nicht mehr dran denken an die jugendsünde!
Irrtum. Es steht im Erziehungsregister. Alle Jugendstrafprozesse, selbst solche, die mit Freispruch enden, stehen da drin. Einträge werden erst gelöscht, wenn die Person 24 ist. Und dann auch nur, wenn nichts hinzugekommen ist.
Alles sehr schlechte Ratgeber. Dein Vater eingeschlossen.
Ich kenne (fast) alle Bewerbungsunterlagen der Landespolizeien. Man will BEAMTER werden, für Recht und Ordnung sorgen. Und dies für JEDERMANN durchsetzen. Schlechter Start ...
In den Unterlagen ist ganz genau definiert, was man anzugeben hat. Niedersachen möchte ALLES, inklusive EINGESTELLTE Verfahren. Andere BL verzichten auf die Angabe von eingestellten Verfahren.
Es gibt außer dem Führungszeugnis noch andere Register. Weiß dein toller Vater vielleicht nicht. Es gibt ein Erziehungsregister. Hier werden selbst FREISPRÜCHE eingetragen. Google dir das.
Gib es an. Es wird dir nicht das Genick brechen. Eher andersrum, denn sie prüfen das. Wenn du dein Eignungs- und Auswahlverfahren bis in das AC/SI schaffst, wirst du vielleicht dazu befragt. Wenn du dann sagst: Ja, war total blöd. Mein Fehler. Meine Schwäche. Ich unterlag einem Gruppenzwang. Heute passiert mir das nicht mehr. Ich bin stärker, nicht mehr so anfällig für derartiges - wird das sogar positiv gewertet.
Diese geplante Laufbahn mit Verschweigen, Verschleiern, Belügen zu beginnen, ist ein sehr sehr schlechter Rat. Finden die raus, daß die Bewerbungsunterlagen nicht kompromisslos ehrlich ausgefüllt sind, wirst du in dem Moment, wo es rauskommt, mit sofortiger Wirkung entlassen.
Man darf immer noch Mensch sein. Fehler macht jeder. LÜGEN verzeihen sie sogar schlechter als Ordnungswidrigkeiten.
Gruß S.
AUF KEINEN FALL IN EINE BEWERBUNG SCHREIBEN...
Weglassen. Außer , du willst dich bei der Polizei bewerben, für eine Ausbildung.
Im Führungszeugnis steht es ja gar nicht - Schlaumeier. Und wenn sie es anfordern und Sachen finden, die der Bewerber NICHT freiwillig angegeben hat, ist Ende.
Weglassen! Es kam ja nicht einmal zu einem Verfahren!
selbst dann nicht- die fordern schon das führungszeugnis von alleine an...