verleitung zum diebstahl...

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also "Verleitung" gibt es nicht. Es gibt die Anstiftung, wie hier einige schon mitgeteilt haben. § 26 StGB sagt hierzu: Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat. Wie Du selber lesen kannst, erfordert also auch die Tat des Anstifters Vorsatz. Das heißt für dein Bsp mit dem Schlüssel im Auto stecken lassen, KEINE Straftat für den der den Schlüssel hat stecken lassen, weil er nicht vorsätzlich gehandelt hat. Der bekommt aber aller Wahrscheinlichkeit nach kein Geld von seiner Versicherung, weil er (zivilrechtlich) fahrlässig gehandelt hat. Also eine Strafbarkeit der Anstiftung liegt in der Regel nur vor, wenn Du jemanden ermutigst etwas zu stehlen und er es nicht getan hätte, wenn Du ihn nicht ermutigt hättest. Alles klar?

HIer muss man unterscheiden:

Befehle ich jemandem (einem Untergebenen) eine Straftat? §357 StgB: Verleitung zu einer Straftat -> damit macht man sich auch selber strafbar.

Erlange ich Kenntnis von einer Straftat und verhindere diese nicht oder helfe noch in irgendeiner Form: StGB: §257 Begünstigung einer Straftat oder §258 Vereitelung

Lasse ich meine Schlüssel im Auto stecken: Keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit gemäß StVO (Der Halter/Fahrer hat das Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen, dazu gehört nach einhelliger Meinung auch das Abschließen)

Lasse ich meine Schlüssel im Haustürschloss stecken: Dumm und grob fahrlässig, aber nicht strafbar (aber mit Sicherheit auch nicht in deiner Versicherung eingeschlossen)

So weit mein Wissen, bin aber kein Jurist. Also wie die Lotto-Fee immer so schön sagt: Ohne Gewähr!

Mein Sohn hat vor ein paar Tagen sein Auto am Straßenrand abgestellt um einem Bekannten etwas zu übergeben. Dieser Bekannte stand ca. 10 Meter weit weg auf der anderen Straßenseite. Mein Sohn ließ den Schlüssel stecken und kehrte nach ein paar gewechselten Sätzen wieder zu seinem Auto zurück. Da stand ein Polizist vor seinem PKW und war bereits am Schreiben. Weil mein Sohn den Schlüssel hat stecken lassen und sich vom Fahrzeug ( trotz in Sichtweite) entfernt hatte musste er 35 Euro Strafe bezahlen. Der Polizist war zu keinem Einlenken bereit. Sein Kommentar: Sie sind doch der erste der heulend zu uns kommt wenn das Auto gestohlen wird. Mein Sohn hat bezahlt und gut war`s. Ist auch zwecklos sich darüber aufzuregen. Trotzdem wäre es interessant zu wissen ob das wirklich eine Ordnungswidrigkeit ist. Ich finde es einfach nur kleinkariert.

Anstiftung zu einer Straftat wird betraft... und zwar so, als hätte man die Tat selbst begangen! Guckst du hier: § 26 StGB

Die Verleitung zum Diebstahl, also dass man es Dieben zu einfach macht, ist zwar fahrlässig, wird aber nicht als eigenständiger Straftatbestand verfolgt.

Geht doch!