Mein Freund will sein Führungszeugnis fälschen. Wird er damit durchkommen?

14 Antworten

Das ist kein Betrug, sondern Urkundenfälschung.

Betrug schon deshalb nicht, weil nicht auf Kosten anderer bewusst ein Vermögensvorteil herbeigeführt wird.

§ 267 Abs. 1 StGB:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

§ 267 Abs. 3 StGB:

"In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren."

Zu prüfen ist auch § 273 StGB.

Also du solltest deinem "minderbemittelten" Freund raten, die Absicht nicht in die Tat umzusetzen.

Es kann auch Betrug sein. Wenn er nämlich dadurch erreichen möchte, dass er eine Anstellung bekommt, dafür einen Arbeitslohn erhält und der Arbeitgeber nur unter der Bedingung den Arbeitsvertrag abschließen wollte, dass keine Eintragung im Führungszeugnis vorhanden ist. Also Betrug.

@AlicBa

Nein kann es nicht, weil die Tatbestandsmerkmale schlichtweg nicht in Gänze erfüllt sind.

Das "Vermögen eines anderen" wurde nicht beschädigt. Der Arbeitgeber hat keinen Vermögensnachteil.

Für die Anwendung des § 263 StGB ist hier kein Raum.

@dibblribbl

Er hat doch den Vermögensnachteil, dass er dem Angestellten den Arbeitslohn zahlt! Und wenn er einem Angestellten nur den Arbeitslohn zahlen wollte, der keine Eintragung im Führungszeugnis hat, so hat er (der Arbeitgeber) für etwas bezahlt, was er nicht bezahlen wollte und hat einen Schaden in der Höhe des Arbeitslohnes.

Und darauf hat der Angestellte hingewirkt, indem er die Eintragung verschweigen hat!

@AlicBa

Es kommt aber nur auf den geldwerten Schaden an sich an, nicht auf irgendwelche Befindlichkeiten des Arbeitgebers. Das Gehalt hätte er so oder so gezahlt, ob nun an Arbeitnehmer X oder Arbeitnehmer Y.

Darauf kommt es aber auch nicht an, weil der Gehaltszahlung eine Leistung des Arbeitnehmers entgegensteht.

Daher kein Vermögensnachteil --> § 263 StGB nicht erfüllt.

Haha! Lass ihn mal machen dann wird sein neues nicht besser aussehen !

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzung kann man die Einträge auch löschen/unsichtbar machen lassen. Außerdem wird teilweise ein führungszeugnis von der einen Behörde an die jeweilige Arbeitstelle geschickt. Da hat er überhaupt keine Cahnce einzugreifen. Was der Kollege da gemacht ist wohl so nicht ganz richtig und der hat Euch verarscht. Wenn Dein Freund die Fälschung durchzieht, hat er neben den 3 Diebstählen auch bald noch 1x Betrug drin stehen.

Kein Betrug, die Tatbestandsmerkmale sind überhaupt nicht erfüllt.

@dibblribbl

Welches Tatbestandsmerkmal ist nicht erfüllt?

@AlicBa

Ok hab Deine Antwort gesehen.

Wenn sie ihm da draufkommen hat er gleich noch was neues im Führungszeugnis stehen.

also das würde ich ihn nicht raten, denn damit hat er gleich einen neuen Eintrag, wenn das raus kommt. Und da kann er gewiss sein, es kommt alles zu tage. Sage ihn, dass er das sein lassen soll. Denn Lügen haben kurze Beine !! LG