Polizei verrät Namen?

6 Antworten

Hallo Minecrafter556,

der Beschuldigte in einem Strafverfahren hat das Recht auf Akteneinsicht, durch seinem Verteidiger bzw. wenn er keinen Verteidiger hat, kann er auch selber Akteneinsicht beantragen.

Das ergibt sich aus Paragraph 147 der Strafprozessordnung (siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html)

Somit durfte die Polizei nicht nur dem Beschuldigten den Namen Deines Freundes mitteilen, sondern sie war dazu sogar gem. § 147 StPO verpflichtet.

Dein Freund kann da  Garnichts tun.

Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung bei der er als Zeuge vorgeladen wird, ist er verpflichtet:

  • der gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Vorladung Folge zu leisten und
  • vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen (außer er hat Zeugnisverweigerungsrecht  was z.B. dann der Fall ist, wenn er sich mit der Aussage  selber belasten würde oder mit dem Angeklagten verwandt wäre)

Schöne Grüße
TheGrow

Ich glaube die Geschichte nicht. Wahrscheinlich sagt der Dealer das nur. Bei einer Vorladung - Post vom GERICHT - werden zugeladene Zeugen aufgeführt. Nicht mehr und nicht weniger. Kein Sachverhalt. Was die sagen und wie alles zusammenhängt, steht in keinem von der Polizei verschicktem Brief.

Was mich an deinem Beitrag besonders stört, ist dein Hinweis auf die Minderjährigkeit! In Bezug auf die Weed-Kauferei spielt das keine Rolle. Wenn es Konsequenzen gibt, schon? Dann geht es unter Mamis Rockzipfel. Da passt was in eurer Wahrnehmung nicht.

Gruß S.

Bist Du Dir 100%ig sicher, dass der Dealer von der Polizei den Namen und die Adresse Deines Kumpfel erfahren hat?

Da habe ich echt meine Zweifel, aber der Dealer kann wohl 1 und 1 zusammen zählen und hat aus dem Grund vermutet, dass er es war. Durchaus möglich, dass noch andere "Kunden" von dem Dealer bedroht werden... Es macht übrigens auch keinen Sinn, dass die Polizei fünf Monate nach dem Vorfall den Dealer per Brief anschreibt oder???

Minecrafter556 
Fragesteller
 18.03.2017, 09:04

Stimmt aber ist leider so der Dealer hat mich angeschrieben und 1 zu 1 den Vorfall wieder gegeben da die Bullen bei ihm reinmaschiert sind aber er zum Glück nix dort hatte er hat mir seinen ersten und zweiten Vornamen gesagt und noch den Nachnamen und man kann sich eigentlich sicher sein das er ihn davor noch nicht kannte 

schwarzwaldkarl  18.03.2017, 10:13
@Minecrafter556

aha, also Dein Freund hat bei dem Dealer gekauft und wurde auch von der Polizei mit dem Weed erwischt... fünf Monate später schreibt Dich der Dealer an... macht alles extrem viel Sinn... ;-)


P.S.  kann mir echt nicht vorstellen, dass hier die Polizei den kompletten Namen weiter gegeben hat... 

Ist normal dass beide Seiten die Namen und Anschriften erhalten, spätestens der Anwalt sieht das bei Akteneinsicht. Halte ich auch für Grenzwertig, aber dagegen kannst wohl nix machen.

Falls diese ominöse Ankündigung beweisbar ist, kommt der Dealer bis zum Prozeß in U-Haft! Insofern sollte sich dein Freund mal schnell an die Polizei wenden.