Namen des Angeklagten herrausfinden?
Hallo,
Person A hat Person B mit einer Ausgeraubt, wurde jedoch kurze zeit darauf festgenommen.
Person B wurde vernommen bei der Polizei und Person A sitzt in Gewahrsam.
Wie kann jetzt Person B den Namen (eventuell auch Anschrift) von Person A herausfinden?
gruß
5 Antworten
Spätestens in der Ladung zum Gerichtstermin (als Zeuge) ist der Name des Angeklagten angegeben.
Vorher kann A als Geschädigter über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und nach Abschluss des Verfahrens um eine Übersendung der abschließenden Entscheidung (Urteil oder Beschluss) bitten. Da wäre dann auch die Anschrift enthalten. Oftmals wird aber nur eine Mitteilung über das Ergebnis rausgegeben, da ist eine Anschrift nicht enthalten.
Die Frage ist weltfremd.Es kommt doch sicherlich zu einer Gerichtsverhandlung.Dort werden die Namen des Klägers als auch des Beklagten offensichtlich.Was soll denn der Kläger vorher mit der Adresse des Beklagten anfangen?
Person B soll der Polizei einen Brief schreiben. Dabei unbedingt seinen Namen, seine Anschrift und die Polizei Vorgangsnummer ( steht in der Vorladung ) angeben.
Dann erfragen, wie der Beschuldigte ( hier Person A ) heißt.
Person B soll das Schreiben mit Ort und Datum versehen, sowie unterzeichnen. Dazu soll er seinen Schreiben noch eine unterschriebene, beidseitige Personalausweis Kopie beilegen und dann abschicken.
Hey JuraWissen
Person B soll der Polizei einen Brief schreiben. Dabei unbedingt seinen Namen, seine Anschrift und die Polizei Vorgangsnummer ( steht in der Vorladung ) angeben.
Dann erfragen, wie der Beschuldigte ( hier Person A ) heißt.
Was ein Unsinn! Schon deshalb weil die entgültige Identität des Schreibers offen bleibt.
Das ist wenn der Job des Anwalts! Hier heißt das Akteneinsicht.
Für privaten Briefverkehr und anonymen Datenhandel hat die Polizei kein Personal übrig.
Offensichtlich ist die Sache noch taufrisch, so dass der Staatsanwaltschaft noch überhaupt keine Ermittlungsakten vorliegen!
Also ist hier noch die Polizei zuständig!
Unsinn Ping!
Ich fragte selbst mal die Staatsanwaltschaft per Brief, welche Person gegen mich Anzeige erstattete! Das ohne Ausweiskopie!
Nur kurze Zeit später wurde mir diese mit vollen Namen brieflich benannt!
Du schwallst also wie Lassan juristischen Unsinn! Für sowas banales muss man keinen Anwalt bemühen!
Die endgültige Identität wird gerade durch Vorlage einer ( unterschriebenen ) beidseitigen Kopie des Personalausweis bewiesen!
Wenn das Strafverfahren schon läuft, hat Person A eigentlich gar keinen Grund die Anschrift von Person B in Erfahrung zu bringen, es sei denn, Person A möchte gerne selbst kriminell werden.
Du hast 1.) beide Personen vertauscht.
Und unterstellst 2.) dem Opfer einer Straftat ( Person B ) plump, er würde Selbstjustiz an den Täter ( Person A ) ausüben wollen!
zu Punkt 1: Stimmt, sorry. Aber wer spricht denn auch aus Sicht des Opfers und bezeichnet dann den Täter als Person A. Ich bin ja nun keine 20 mehr und leicht zu verwirren. ;-)
zu Punkt 2: Nein, ich unterstelle nicht eine Absicht, sondern bemerke die Wahrscheinlichkeit der Möglichkeit einer Absicht.
Ja, ist klar....
Das war ernst gemeint. Wenn du dich für Rechtskunde interessierst, - und dein Username deutet ja darauf hin - dann lies meinen Text noch mal genau und achte dabei auf das Wort "eigentlich".
Und überhaupt solltest du mit Formulierungen und Sprach-Logiken, die etwas "um die Ecke herum" sind, keine Probleme haben.
Doch! Wegen eventueller zivilrechtlicher Ansprüche!
Mach mir gegenüber nicht auf Moral! Was machst du 0:30 Uhr an einer roten Ampel? Genau!
Welchen würdest du da geltend machen wollen?
Was kapierst du am Wort "eventueller" nicht?
Schadensersatz wegen der gestohlenen und eventuell nicht wieder auffindbaren Sachen!
Herr "JuraWissen", ich unterstelle Ihnen mal zu ihren Gunsten, dass Ihre derzeitige Auffassungsgabe der Tageszeit geschuldet ist. Ansonsten würde ich an Ihrer Fähigkeit zweifeln, Zusammenhänge zu erkennen.
Der Eingangssatz meines ursprünglichen Textes lautete nämlich "Wenn das Strafverfahren schon läuft", und obendrein ging es bei dieser Diskussion um die Frage, ob ich in meiner Antwort die Absicht einer Straftat unterstellt hätte.
Ich bin um 3 Uhr früh genau so klug wie um 15 Uhr!
Erst die ganze Zeit duzen und dann siezen - du solltest zum Arzt!
Nun gut, dann nehme ich die Unterstellung zurück und unterstelle stattdessen die erwähnte Alternative.
Akteneinsicht beim Rechtsanwalt beantragen.
Wenn er keinen hat?
Ich kam mit dieser Methode sehr wohl an Namen von ( meinen ) Anzeigenerstattern!
Das Opfer ist Zeuge und bekommt keine Akteneinsicht - und beantragen muß man die beim Staatsanwalt oder beim Gericht.
Und der Zeuge braucht auch keinen Rechtsanwalt.
Wenn, dann sollte er sich an die Staatsanwaltschaft wenden.