Bin ich verpflichtet, der Polizei meinen Namen zu verraten?

17 Antworten

Viele Falsche Antworten hier, grauslig.

Zunächst mal die Rechtsgrundlage:

§ 111 OWiG - Falsche Namensangabe

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

Da steht bereits alles drin. Wer die Angaben seines Namens gegenüber z.B. der Polizei verweigert, der handelt Ordnungswidrig, was bis zu 1000 Euronen kostet.

Damit, ganz klar, ist man verpflichtet, seinen Namen zu nennen.

Und nein, es besteht keine Ausweismitführungspflicht in Deutschland.

Die Ausweispflicht besaht nicht, dass man das Teil immer mitschleppen muß, man muß ab dem 16. Lebensjahr einen Ausweis besitzen, mehr nicht.

Die Frage kann man aber endlos weiter führen und ist durch deine Antwort leider nicht 100% beantwortet (meiner Meinung nach)

Ich sitz also bei der Polizei und sage kein Wort. Da ich noch nie straffällig geworden bin bringen meine Fingerabdrücke leider auch nichts. Nun droht man mir also ein Bußgeld in Höhe von 1.000€ an wenn ich nicht endlich meinen Namen nennen.... so

Aber an WEN wird das Bußgeld denn ausgesprochen? Schließlich weiß deswegen die Polizei immer noch nicht meinen Namen ?!?

1.) Du musst keinen Ausweis bei dir führen. 2.) Hat die Polizei auch einen berechtigten Grund dafür, dich zu fragen? Das kommt nur dann in Frage, wenn du a) offensichtlich Zeuge eines Geschens warst, das sie verfolgen darf (Unfall z.B.) b) wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" (ich betone: Tasachen!), dass du etwas verbotenes gemacht hast c) an bestimmten Orten, die beispielsweise als Treffpunkt von Leuten bekannt sind, die Verbotenes tun d) an Kontrollstellen (etwa im Zusammenhang mit Versammlungen). Dort reicht es, wenn du ihnen sagst, was auf deinem Ausweis steht (dafür musst du ihn aber nicht dabei haben) 3.) Ist 2. erfüllt, die Polizei also im recht, darf sie tun, was eben erforderlich - und erlaubt - ist, um eine Identität festzustellen (Fingerabdrücke, u.U. DNA), darf dich dafür auch festhalten, aber erst mal nicht länger als 24h (zumindets nicht ohne richterlichen Entscheid). Grundsätzlich muss darüber ein Richter entscheiden, wenn nicht absehbar ist, dass die Sache in Kürze erledigt ist. In der richterlichen Entscheidung ist die höchstzulässige Dauer der Freiheitsentziehung zu bestimmen; sie darf nicht mehr als zehn Tage betragen. 4.) Das wäre dann auch noch eine Ordnungswidrigkeit.

Das nähere findest du im Poizeiaufgabengesetz des Landes, in dem du dich befindest. Ist Landesrecht.

Die werden dich erstmal mit zur Wache mitnehmen , um deine Personalien festzustellen. An deiner Stelle würde ich solche Aktionen lassen.

da man in deutschland dazu verpflichtet ist, seinen ausweis mit sich zu führen, dürfte diese situation eigentlich gar nicht erst eintreten :)

abgesehen davon ist man ebenfalls verpflichtet, angaben zu seiner person zu machen. du darfst die aussage verweigern, wenn du dich damit selbst belasten würdest, aber wie gesagt - angaben zu deiner person musst du machen.

ansonsten gehe ich mal davon aus, dass sie dich einfach so lange festsetzen, bis es dir zu blöd wird und du ihnen deinen namen, etc. sagst. wenn sie dich schon kontrollieren, besteht ja meistens ein verdachtsmoment, da würde ich nicht davon ausgehen, dass die dich dann einfach laufen lassen, wenn du die auskunft verweigerst.

Deine Antwort hätte lauten müssen: Sollte man in Deutschland dazu verpflichtet sein... Man ist es aber nicht.

Also bei einer Straftat gehts mit zur Wache und wenn Du nicht polizeilich bekannt bist, es gibt ja die Möglichkeit im i-net nach Deinem Bild zu suchen.

EIne Möglichkeit wäre ein Bild von Dir ins Netz zu stellen "wer kennt diese Person?"

Na dann viel Spaß beim Einsitzen und so.