POLIZEI! Kennzeichenmissbrauch Mofa etc

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Hallo BayLife94,

ein Kennzeichen ist im rechtlichen Sinne eine Urkunde. Hast Du durch das umknicken des Nummernschildes das Aussehen des Kennzeichens verändert wäre es möglich, dass Du folgenden Straftatbestand erfüllt hast:


§ 267 StGB - Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Entsprach nur die Anbringung des Kennzeichens nicht den Vorschriften, weil nicht das Nummernschild umgeknickt wurde, sondern nur der Kennzeichenhalter umgeknickt wurde, wäre dieses nur eine Ordnungswidrigkeit die bei einem anhängigen Strafverfahren in der Regel nicht geahndet wird.

Durch das Tunen der Mofa liegt eine weitere Ordnungswidrigkeit vor, nämlich das Fahren ohne Betriebserlaubnis, da diese durch die Tuning-Maßnahme erloschen ist. Diese Ordnungswidrigkeit wird ebenfalls nicht geahndet, solange noch ein Strafverfahren Anhängig ist.

Wenn Du keine Fahrerlaubnis der Klasse A oder A1 oder A2 hast, hast Du noch den folgenden Straftatbestand erfüllt:


§ 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


Als nebenfolge der Fahrt, währe noch der Entzug der Fahrerlaubnis bzw. wenn Du keine Fahrerlaubnis hast eine Speere von 6 Monaten bis zu fünf Jahren nach folgender Rechtsgrundlage möglich:


§ 69 StGB - Entziehung der Fahrerlaubnis

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen

  1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),

  2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),

  3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder

  4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,

so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.


§ 69a StGB - Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.


Zusammenfassung:

Wenn Du verurteilt wirst, wird die Strafe für die Urkundenfälschung mit der Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen.

Zwar steht im Gesetz drin, dass die Taten auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden können, aber realistisch ist eine Geldstrafe von 0,5 ~ 2 Monatssätzen. Ein Monatssatz ist 1/30 Deinen Monatlichen Einkommens .

Der erwähnte Entzug der Fahrerlaubnis / die Speere von 6 Monaten bis 5 Jahren für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis ist zwar möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Bei Ersttätern erfolgt diese Speere in der Regel nicht.

Mit 18 (bis zum 21 Lebensjahr) kannst Du sogar Glück haben, dass bei Dir noch Jugendrecht angewendet wird. Dann wirst Du statt der Freiheitsstrafe / Geldstrafe nur mit einer erzieherischen Maßnahme in Form von Sozialstunden rechnen müssen.

Schöne Grüße
TheGrow

BayLife94 
Fragesteller
 04.01.2015, 04:06

Ok, danke für deine Antwort :) Ich hoffe mal, dass es nur zu Sozialstunden führt.

BayLife94 
Fragesteller
 04.01.2015, 04:10
@BayLife94

Und was bedeutet "FoFe"? Steht bei mir auch noch auf meinem Zettel drauf. Vorzeitige Fahrerlaubnisentziehung?

TheGrow  04.01.2015, 05:03
@BayLife94

Die Abkürzung FoFe ist mir leider auch nicht bekannt.

Am Besten mal bei der Stelle anrufen, von der Du den Zettel hast und dort nachfragen, was FoFe bedeutet.

ginatilan  04.01.2015, 06:41
@TheGrow

FoFe ist "Fahren ohne Fahrerlaubnis"

BayLife94 
Fragesteller
 04.01.2015, 20:50
@ginatilan

Ok, danke.

Hallo BayLife

zuerst einmal, hier wird wieder Mist geschrieben da drehts mein Magen um

ab 25km/h gilt folgendes:

Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS Geldstrafe (*1

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)

(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

wenn es das erste Mal war gibt es auch keine Sperre für den Führerschein!

Bei einem frisierten Mofa erlischt nicht direkt der Versicherungsschutz. Da ein gültiger Versicherungsvertrag besteht, liegt keine Strafbarkeit nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Jedoch wird im Falle eines Unfalles die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

TheGrow  01.01.2015, 12:43

Hallo ginatilan,

eine sehr gute und völlig richtige Antwort.

Auch die Anmerkung zum Versicherungsschutz ist natürlich völlig korrekt.

Nur eine Sache hast Du vergessen.

Ein Nummernschild ist im juristischen Sinne eine Urkunde. Wer ein Kennzeichen umknickt und es dadurch schlechter lesbar bis unleserlich macht, begeht noch den Straftatbestand der Urkundefälschung, dessen Strafandrohung wesentlich höher ist, als die Tat wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Aber ich gehe davon aus, dass sich die Strafe trotzdem in dem von Dir genannten Rahmen bewegt. .

Gab dementsprechend auch einen Daumen hoch für Deine Antwort.

Wünsche Dir ein frohes neues Jahr
TheGrow

ginatilan  01.01.2015, 15:03
@TheGrow

Wünsche ich dir auch :-)

das wird teuer, eine führerscheinsperre nach sich ziehen und sofern du einen pkw-führerschein hast, wird sich die probezeit immens verlängern. wenn du keinen hast, darfst du voerst auch keinen machen.

glückwunsch.

TheGrow  01.01.2015, 12:49

Eine Führerscheinsperre ist zwar rein theoretisch möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben und wird bei Ersttätern in der Regel auch nicht verhängt.

Wahrscheinlich ist eine Geldstrafe oder wenn bei ihm mit 18 noch Jugendrecht angewendet wird, eine erzieherische Maßnahme

Na musst du zahlen..vaterstaat braucht Geld! Punkte bekommste und über 100€ Geldbuße! Viel Spaß beim bezahlen

BayLife94 
Fragesteller
 01.01.2015, 01:47

Keine Sozialstunden? Führerscheinsperre?

JungerTYPsolo  01.01.2015, 01:49
@BayLife94

Kann passieren...

TheGrow  01.01.2015, 12:52

Es liegt hier der Verdacht vor, dass der Fragesteller zwei Straftaten (Fahren ohne Fahrerlaubnis & Urkundenfälschung) begangen hat.

Geldbußen sind aber nur bei Ordnungswidrigkeiten möglich und nicht bei Straftaten

BayLife94 
Fragesteller
 04.01.2015, 04:20
@TheGrow

Bin noch vor der Polizei geflohen. Weiß nicht ob das auch eine Straftat ist, denke aber mal schon :/