Fahren ohne Fahrerlaubnis aber nicht von der Polizei erwischt sondern von jemand angezeigt worden

8 Antworten

Warum sollte denn das Verfahren eingestellt werden, nur weil Du es nicht zugibst?? Das wäre ja wirklich zu einfach ... Es handelt sich hier immerhin um eine Straftat (gem. §21 StVG). Wenn alle Verfahren eingestellt würden, nur weil sich der Beschuldigte nicht äußern möchte, hätte die Justiz viel weniger zu tun.

Die Polizei wird Dich zu einer Vernehmung vorladen, solltest Du dort nicht erscheinen, wird Dich die Staatsanwaltschaft evtl. vorladen oder auch direkt einen Strafbefehl anstreben.

Dass das Verfahren einfach so eingestellt wird, ist eher unwahrscheinlich.

Warum sollte das Verfahren eingestellt werden? Das ist ein Vergehen nach § 21 StVG.

Warum sollte das Verfahren eingestellt werden? Dann steht Aussage gegen Aussage - und welchen Grund sollten die Eltern von Deinem Kumpel haben, die Polizei anzulügen (im Gegensatz zu Dir)?

ErsterSchnee  28.03.2010, 15:24

Achso - und meines Wissens zieht Fahren ohne Führerschein grundsätzlich eine Sperre nach sich (wenn ich mich nicht irre, sind das zwei Jahre).

ok hat sich so gut wie geklärt. passiert nichts nur 20euro strafe und eine verwarnung. die 20 euro sind so wie ein strafzettel. vielen dank für eure hilfe :)

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat (!) gemäß §21 StVG (Straßenverkehrsgesetz). Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Dein Freund wäre übrigens ebenfalls dran wegen des Ermöglichens der Tat, was mit dem gleichen Strafmaß bedroht ist.