Bekommen die Erziehungsberechtigten Ärger mit der Polizei, oder nur der Minderjährige, der mit einem getunten Roller gefahren ist?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Erwachse auf den der Roller / Mofa versichert ist, hat die Halterpflicht, er erhält eine Strafanzeige wegen Zulassen / Anordnen des Fahrens ohne Fahrerlaunis, genauso wie der Fahrer, wenn er keine Fahrerlaubnis hat.


§ 21 StVG  Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines
Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt,
der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat
oder dem das Führen
des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.



Wenn Der Erwachse es geschickt anstellt, dann kann er/sie sich damit herausreden, dass er/sie von der Manipulation nichts gewußt hat, kommt man aber i.d.R. nicht unbedingt mit durch, da erziehungsberechtigte eine gewisse Aufsichtspflicht zu erfüllen haben.

Wie bei jedem Strafprozess ist es eine richterliche Einzelentscheidung.

Was Du da planst, ist eine Straftat namens "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach StVG §21.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Hierbei macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeugs strafbar. Ist also ein Elternteil als Halter eingetragen, dann gibt es auch Ärger mit der Polizei.

P.S: Informiert werden die Eltern aber immer, da Du als Minderjähriger nicht allein vorgeladen werden darfst.

Schlimmstenfalls erlischt die Betriebserlaubnis, und somit auch der Versicherungsschutz, wenn du dann einen Unfall hast, musst du für den Schaden selbst aufkommen.

Natürlich werde auf alle Fälle dir Erziehungsberechtigten in Kenntnis gesetzt, denn die müssen ja auch den Rückbau und diverse Strafen bezahlen

Jain die bekommen nicht unbedingt ärger hab das damals auch gemacht. Beim ersten mal bekommen deine Eltern nur ein Brief vom Landratsamt und du musst evtl. auf eine Schulung aber mehr auch nicht.

Also das Jugendamt kommt wegen sowas nicht nach hause....

ist meine persönliche Erfahrung...auch beim 2ten mal erwischen kam da nichts außer eine höhere Strafe...