Mofa offen fahren welche Strafen?

6 Antworten

Du begehst eine Straftat gemäß StVG §21 "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Mögliche Folgen: Geldstrafe (bzw. nach Jugendstrafrecht Sozialstunden) oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.

Das genaue Strafmaß erfährst Du dann vom Richter.

Als grobe Abschätzung an Hand meiner Erfahrungswerte: Bei Ersttätern irgendwas zwischen "richterlicher Ermahnung" und 80 Sozialstunden.

Wesentlich schwerwiegender sind aber die Folgen im Falle eines (auch unverschuldeten!) Unfalls: Der Versicherungsschutz erlischt zwar nicht, wie oft fälschlich behauptet wird, aber die Versicherung wird bis zu 5.000€ Regress von dir fordern!


Nichts, du hast einen Führerschein > Mofa Führerschein

Wenn du nur eine Prüfbescheinigung für 25kmh hast, droht dir eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wenn du keine 50kmh Papiere hast ist deine Betriebserlaubnis erloschen. Im Falle eines Unfalls holt die Versicherung bis zu 5000€ Regress zurück.

Anzeige wegen fahren ohne Führerscheins.

Sozialstunden.

Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahre.

ggf. Nachschulung.

clemensw  02.03.2017, 12:28

Falsch, Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Möglich

Falsch, da noch keine Probezeit besteht (erst ab A1)

Falsch.

Das ist fahren ohne Führerschein
Neben Geldstrafen und Sozialstunden könnte es ne Sperre für den Führerschein geben

migebuff  02.03.2017, 12:12

Das ist fahren ohne Führerschein

Kostet ganze 10€. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist sein größeres Problem.

Dave0000  02.03.2017, 12:46

Bla
Als ob man mich nicht verstanden hätte...

clemensw  02.03.2017, 12:51
@Dave0000

Nein, hat man nicht. Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis sind zwei komplett unterschiedliche Delikte!

Vergleich TBKAT TBNR 204100 und StVG §21.

Dave0000  02.03.2017, 22:03

Ich streite auch nicht ab das die Begriffserklärung von dir richtig ist

Der Fragesteller versteht aber sicher was ich gesagt habe
Und bei der Frage kommt es DARAUF auch nicht an

  • Fahren ohne Führerschein
  • Fahren ohne Versicherungsschutz
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis
migebuff  02.03.2017, 12:09
  • Antworten ohne nachzudenken.

-Fahren ohne Führerschein interessiert hier nicht, es liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, der Rest steht zurück

-Fahren ohne Versicherungsschutz setzt voraus, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde oder dass der bestehende Vertrag gekündigt wurde. Davon lese ich hier nichts.

-Fahren ohne Betriebserlaubnis setzt voraus, dass die BE erloschen ist. Erlöschen kann sie beim Umbau von Mofa auf KKR nicht, da keine der drei möglichen Varianten erfüllt ist. Vorbeugend: Nein, sie wurde nicht geändert, beides fällt unter L1e.

clemensw  02.03.2017, 12:42
@migebuff

Bei Punkt 1 und 2 stimme ich dir zu, bei Punkt 3 nicht: Die Betriebserlaubnis kann durchaus erlöschen, wenn z.B. ein 70er Zylinder eingebaut wurde.

Allerdings ist "Inbetriebnahme eines Fahrzeugs trotz erloschener BE" nur eine OWi und steht daher subsidiär hinter der Straftat "Fahren ohne FE" zurück. 

Das ist aber nur relevant in Fällen, in denen z.B. ein Inhaber der FS-Klasse A1 ein so frisiertes KKR führt (ja, ist selten, kommt aber vor).

migebuff  02.03.2017, 12:52
@clemensw

Ich behaupte nicht, dass sie nie erlöschen kann. 


kann sie beim Umbau von Mofa auf KKR nicht

Der Einbau eines 70ers ist damit nicht zu vergleichen, dadurch wird mindestens ein LKR draus.

Ich gehe mal davon aus, dass er den Serienzustand wiederhergestellt hat.