plichtteil von verstorbener Mutter

4 Antworten

In dem Testament hat meine Mutter ihren jetzigen Eheparter in einem gemeinschaftlichen Testament zum Alleinerben ernannt. Ablauf wäre dann so: Stiefvater verstorben. Leiblicher Sohn erhält laut Stestament Pflichtteil, der Rest zu gleichen Teilen an mich und Ihn.

Hier kann etwas nicht stimmen, erkennst du es? Das wären zwei widersprüchliche Testamente.

Ich vermute, der erste Teil stimmt und du müsstest deinem Halbbruder beim Tod seines Vaters seinen Pflichtteil ausbezahlen.

Ich weiß das mir mein Pflichterbe definitv jetzt auch schon zu steht. Nur ist es so, dass mir ja jetzt beim Tod meiner Mutter mein Pflichtteil zusteht (3Jahres Frist). Wenn ich es jetzt nicht einforder ist es also weg.

Richtig. Und wenn du ihn forderst, vmtl. dein Erbrecht am Gesamtnachlass der Eheleute im Erbfall des Stiefvaters auch.

Denn i. d. R. werden für diesen Fall Pflichtteilseinsetzung auch im Erbfall des Längstlebenden und dessen befreite Vorerbschaft verfügt, damit er nun ganz anders vererben darf: Hält man sich nicht an den Willen der Mutter, wird man dafür bestraft :-(

Will man sein hälftiges Geld trotzdem schon jetzt, fordert man ein Nachlassverzeichnis über dieses Werte vom Stiefvater als Erbschaftsbesitzer und Erbe an und bekäme seinen Pflichtteil.

Hätte deine Mutter tasächlich weder adoptierte oder andere leibliche Kinder, weder aus erster Ehe oder uneheliche, wäre der 1/4 in Geld.

Mein Stiefvater will mir jetzt Sachen meiner Mutter mitgeben weil er sagt, dass er Sie nicht braucht. Sollte man sowas annehmen? wirkt sich das auf das Pflichterbe aus?

Wenn man sie annimmt und sie einen Verkehrswert hätten (ebay- oder Kleiderkreisel-Preise von Markenklamotten, Edelmetallpreise oder Händlerofferte bei Schmuck) musst du dir den auch anrechnen lassen.

Wenn nicht und er sie als wertlos und unverkäuflich entsorgt, hast du daran eben einen Pflichtteilsanspruch von 0,25 EUR von 0 EUR.

Vielen Dank für Eure Hilfe Martina

Gerne :-)

G imager761

Adopierte Kinder haben nur bei der gesetzlichen Erbfolge eine Bedeutung. Im Berlner Testament sind beide Kinder als Schlusserben benannt. Ich würde nicht meinen Pflichtteil einfordern, denn der Stiefvater kann das Berliner Testament nicht mehr ändern wegen der wechselseitigen Bindung. Das heißt nach dem Tod des Stiefvaters steht Ihnen die Hälfte (die andere Hälfte erhält der Stiefbruder) zur Vefügung. Die Formulierung "die gesetzlichen Erben ausgezahlt werden sollen und das dann der Rest zu gleichen Teilen an die beiden hinterbliebenden Kinder" ist unklar. Gesetzlicher Erbe sind Sie gegenüber ihre Mutter, der Stiefbruder gegenüber seinem Vater. Ich lese dies so, das das Enderbe geteilt wird.

Zunächstmal müßte man das Testament als Ganzes kennen um kongrete Aussagen machen zu können.

Nur ist es so, dass mir ja jetzt beim Tod meiner Mutter mein Pflichtteil zusteht (3Jahres Frist).

Richtig, der Pflichtteilsanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung. Das heißt, es ist notwendig die Verjährung zu unterbrechen. Das bedeutet aber nicht zwingend, das der Pflichtteil gleich ausgezahlt werden muß. Es wäre ebenso möglich den Pflichtteil zu stunden.

Das heißt für mich definitiv eine Benachteiligung wenn ich mein Pflichterbe nicht jetzt einfordere oder?

Hier kommt es zunächstmal darauf an, ob das Fordern des Pflichtteils beim 2. Erbfall eine Rolle spielt. Wenn es nämlich im Testament keine explizite Pflichtteilsstrafklausel gibt, dann ist der Verzicht auf den Pflichtteil immer nachteilig.

Des Weiteren ist das Grundproblem des Berliner Testaments, das nicht klar ist, ob bei 2. Erbfall überhaupt noch etwas zu vererben ist. Der überlebende Ehegatte kann das Erbe und sein Vermögen nämlich schlicht und ergreifend verbrauchen.

Weiter heißt es, dass erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners die gesetzlichen Erben ausgezahlt werden sollen und das dann der Rest zu gleichen Teilen an die beiden hinterbliebenden Kinder ( mich und meinem Stiefbruder) gehen soll.

Das ist ziemlich verwirrend. Wenn die gesetzlichen Erben ausbezahlt werden, dann bleibt vom Erbe ja nichts übrig.

Oh das ist kompliziert. Ich habe mal gehört, dass es so eine Testamentsregelung gibt, dass wenn man den Pflichtteil einfordert, dann quasi enterbt wird.. aber keine Ahnung ob das auf dich zutrifft. Schau dir doch mal den Schnellcheck auf www.meinpflichtteil.de an. Da gibt es einen Fragebogen den kannst du anonym ausfüllen. Dann bekommst du einen Ratschlag. Du könntest deine Frage auch unverbindlich an einen Rechtsanwalt weiterleiten lassen, falls der Schnellcheck dir noch kein Ergebnis bringt. Alles Gute!