Immobilie, was erbt Kind aus erster Ehe?

3 Antworten

Nein, das Kind aus erster Ehe kann den Pflichtteil nur nach dem Tod eures Vaters fordern. Und genau aus diesem Grund wird es auch nicht ohne Gegenleistung darauf verzichten....

Was lässt dich vermuten, das das Erstgeborenne von der Nacherbschaft ausgeschlosen wurde?

Falls das Kind aus erster Ehe ebenfalls verzichtet, bekommt es dann später den Pflichtteil auch von meiner Mutters Hälfte wenn sie allein im Grundbuch steht?

Ja und zwar dann, wenn es durch wechselseitiges Testament der Ehgeleute ebengleich zum Nacherben des Gesamtvermögens bei deren Tod bestimmt wäre. Das ist bei Ehegattentestamenten der Regelfall. In dem Fall wärt ihr drei anteilig zu Miteigentümern bestimmt.

Da fragt man die Eltern oder wartet Kopie des Testaments ab, das euch allen als gesetzl. Erben demnächst zugeht.

In jedem Fall kann es am väterlichen Mieteigentumsanteil der ETW und dessen Nachlass einen Pflichtteil in Geld gegen eure Mutter beanspruchen.

G imager761

Wenn alle 3 Kinder als Nacherben eingesetzt sind. Aber, da das erstgeborene Kind mit der Erblasserin (Mutter der beiden Kinder) nicht verwandt ist, zahlt es eine höhere Erbschaftssteuer als die ehelichen Kinder.

Habe aber noch folgendes gefunden (ich nehme mal an, wenn die Kinder nicht namentlich im Testament aufgeführt sind):

Jedoch ist auch durch das Berliner Testament ein gewolltes oder ungewolltes Ausschließen der eigenen Kinder von der nachrangigen Erbfolge möglich, wenn der überlebende Ehepartner nicht gleichzeitig leiblicher - oder durch Adoption entstandener Elternteil der eigenen Kinder ist. Dann kann der überlebende Ehepartner nach seinem Tod das gesamte Vermögen ausschließlich an seine leiblichen Kinder oder an Dritte vererben.

Das Kind aus erster Ehe deines Vaters hat Anspruch auf den "Pflichtteil". Das Kind aus erster Ehe kann innerhalb von drei Jahren gegenüber der Alleinerbin den Pflichtteil geltend machen. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils** in bar.**

Die gesetzliche Erbfolge nach dem Tod deiner Mutter betrifft nur leibliche Kinder, Adoptivkinder, Enkel, Urenkel (nicht erbberechtigt sind Stiefkinder, Ziehkinder).

Wenn das Kind aus 1. Ehe also auf den Pflichtanteil aus dem Erbe des Vaters verzichtet, geht es leer aus. Bei deiner Mutter erben nur die leiblichen Kinder, falls sie das Kind aus 1. Ehe nicht adoptiert hat.

Tatsächlich dürfte das bei dem hier vorliegenden Berliner Testament anders bestimmt sein.