Testament gefunden was soll ich tun
Hallo, ich weiß nicht was auf mich zu kommt. Meine Oma ist verstorben und nun habe ich ersteinmal die Beerdigung organisiert und einige Sachen gekündigt. Nun habe ich ein Testament gefunden. Da es eine beglaubigte Abschrift ist wird beim Amtsgericht das Original liegen. Nach diesem Testament vermacht sie das Haus in dem sie wohnte zu gleichen teilen mir und meinen zwei Brüdern. In diesem Haus wohn noch meine Mutter. Dieses 40 Jahre alte Haus verfügt über einen Anbau den mein verstorbener Vater gebaut hat und der zu gleichen teilen mir,meiner Mutter und meinen Brüdern ,laut Grundbuch, gehört.Außerdem ist im Testament verfügt das mein Onkel seinen Pflichtteil , aus dem Nachlaß max. 20000 D-Mark, bekommt. Sowie sein Sohn einen Geldbetrag von 10000 D-Mark. Solllte ich das Erbe nicht ausschlagen was heißt das für mich? Ich weiß nicht wie es weitergeht.
11 Antworten
Das Testament ist ein äußerst wichtiges Dokument.
Geh damit zum Anwalt und lass es prüfen.
Ich würde nicht nachrechnen, was günstiger ist, Testament-Text oder gesetzliche Regelung, und das Testament dann evtl. verschwinden lassen.
Nein, auf keinen Fall.
Leg es vor.
Du kannst dieses Testament erst mal beim Nachlaßgericht abgeben.
Dort wird man Dir sicherlich auch erklären, was das alles konkret bedeutet. Von dort aus werden auch die anderen Erben benachrichtigt.
Wenn Du mit Deinen Brüdern und Deiner Mutter eine Grundstücksgemeinschaft seid, könnt Ihr Euch gemeinsam überlegen, ob einer von Euch das Haus übernehmen möchte und die anderen auszahlt, oder ob Ihr das als Gemeinschaftseigentum weiterlaufen laßt. Mittelfristig würde ich mich für eine Auflösung der Gemeinschaft entscheiden. Aber dazu solltet Ihr Euch von einem Notar beraten lassen, der auch die Abwicklung betreuen muß (da alle Grundbucheintragungen in jedem Fall notariell abgewickelt werden müssen).
wenn du das erbe nicht ausschlägst (warum solltest du das tun??) übernimmst du anteilig die restschuld des hauses und alle rechtspflichten die daraus entstehen (grundbesitzabgaben etc.) ebenfalls anteilig
das testament ist insoweit ungültig, da damit deine mutter als direkte nachkomme enterbt wäre, was nach dt. recht kaum möglich ist, falls die verstorbene die mutter deiner im haus lebende mutter war!
nachfragen bitte per privatnachricht
Lassen Sie das Testament eröffnen und beantragen Sie einen Erbschein aufgrund dessen dann das Erbe abgewickelt und das Grundbuch, in dem die Verstorbene eingetragen ist, berichtigt wird.