Mutter verstorben, wer erbt das, was sie bereits geerbt hatte?

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Soweit ich gelesen habe steht ihm von allem 3/4 zu und mir 1/4.Da ihm als Ehemann ja sowieso schon die Hälfte des gemeinsamen Besitzes gehört.


Das ist ein weitverbreiteter Irrtum der sich irgendwie ganz hartnäckig hält.

Der "normale" Güterstand der Ehe ist die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, beide Ehegatten haben grundsätzlich getrennte Vermögen. Erst am Ende der Ehe wird der Zugewinn ausgeglichen. Im Falle der Beendigung der Ehe durch den Tod erfolgt dies pauschal durch Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des Ehegatten um 1/4. Ferner erbt der Ehegatte neben den Erben 1. Ordnung ein weiteres Viertel. Insgesamt erbt der Ehegatte also neben Erben der 1. Ordnung 1/2 des Vermögens des Erblassers. Die Andere Hälfte Erben das Kind / die Kinder. Das Vermögen des Überlebenden Ehegatten bleibt natürlich unberührt. Es würde nur bei einen realen Zugewinnausgleich eine Rolle spielen.

Es können natürlich wie bei einzelne Vermögensgegenstände existieren, die tatsächlich beiden gemeinsam gehören, z.B. ein gemeinsames Konto. Diese wären vorab auf beide Ehegatten zu verteilen.

Ferner gibt es beim Ehegatten als Erben noch den sogn. Voraus, d.h. die Gegenstände die zur Haushaltsführung diehnen, die der Ehegatte für sich beanspruchen kann.

Dieses Haus gehörte ja damit im Grunde nur ihr.Wer würde unserem Fall dieses Haus erben?Würden mein Stiefvater und ich von diesem Haus geweils die Hälfte erben?

Genau so ist es.

Das Haus ist also in seinem Wert deutlich gestiegen.Hat das irgendeinen Einfluss auf das Erbrecht? Also steht ihm Beispielsweise ein größerer Anteil des Hauses zu, aufgrund des Aufwandes und des Geldes, dass er schon in dieses Haus gesteckt hat?

Grundsätzlich wird der Zugewinn pauschal durch die Erhöhung des Erbanteils um 1/4 abgegolten. Das ist der oben genannte pauschale Zugewinnausgleich. Für weitere Forderungen bedürfte es eine ausdürcklichen Vereinbarung zwischen den Ehegatten, Eintragung ins Grundbuch etc.

Der überlebende Ehegatte kann aber das Erbe auch ausschlagen und 1/8 des Nachlasswertes als Pflichtteil und den realen Zugewinnausgleich fordern.

Beim realen Zugewinnausgleich wird jeweils der Zugewinn also EndVermögen - ( Anfangsvermögen + Erbschaften während der Ehe) für beide berechnet. Die Hälfte der Differenz kann dann als Zugewinnausgleich gefordert werden. 

Damit dürfte der überlebende Ehegatte aber schlechter fahren.





Zunächst stünde jedem von euch die Hälfte des Nachlasses zu, der deiner Mutter gehört - an seinem Vermögen wärst du nicht erbberechtigt noch wird das halbe Ehevermögen als Berechnungsgrundlage genommen :-O

An gemeinsamen Vermögen (Einrichtung, Auto) nur hälftig.

Ob sie wie behauptet immer noch Alleineigentümerin des ererbten Hauses ist, steht im Grundbuch. In dem Fall habt ihr gemeinsames Eigentum daran.

Der Nachlasswert wird am Todestag berechnet; inwieweit ihr Man sich hier eine Grundschuld hat eintragen lassen, um seine Investitionen zu sichern, oder bereits Miteigentümer ist, steht ebenfalls im Grundbuch - an beidem wärst du nicht zu beteiligen.

G imager761

Wohnt zusammen drin. (Das mit deiiner Mutter tut mir leid...)

Falls du noch nicht volljähtig bist sthet glaube ihm allein das Haus zu . (?)

Falls er andere Kinder hat und er strirbt wer bekommt dann das Haus?

Hoffe mal er hat keine sonst gehört es wenn er stirbt dir.

Aber ich hoffe natürlich nicht das er stirbt ,aber man weiß ja nie.

Die jetzigen Erben - hat mit dem alten Erbfall nichts zu tun.

Streitet doch nicht um das Haus, sondern trauert um die Verstorbene.

Tolle Idee...