Erbrecht: Bruder und Neffen erben?

3 Antworten

Da die Suchmaschine deines geringsten Misstrauens anscheinend nicht funktioniert, helfe ich dir mal auf die Sprünge:  https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge oder das hier:  wewewe.frag-einen-anwalt.de/Erbrecht-Erbreihenfolge---f268754.html sollte dir weiterhelfen.

wer erbt, wenn ich ohne Testament sterbe?

Stirbst du unverheiratet bzw. unverpartnert und kinderlos, nach der gesetzl. Erbfolge dein Bruder.

Bekommt mein Bruder einen Pflichtteil, falls ich per Testament alles jemand anders vererbe?

Nein. 

G imager761

ja, dein Bruder kann ein Pflichtteil einklagen.

Das stimmt doch ganz und gar nicht ! Wenn man nichts weiss, sollte man den Frager nicht mit falschen Antworten in die Irre führen. Pflichtteilsberechtigt sind nur die Abkömmlinge und der Ehe/Lebenspartner des Erblassers, bei deren Fehlen die Eltern. Geschwister sind nun aber unter gar keinen Umständen pflichtteilsberechtigt.  Sie sind nur gesetzliche Erben, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind und die Eltern des Erblassers vorverstorben sind. Dann würden die Geschwister zu 1/4 neben dem Ehepartner zu 3/4 gesetzlich erbberechtigt sein. Das schließt aber nicht aiuch ein Pflichteilsrecht für den Fall ein, dass der Erblasser z.B. seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt hat oder dass er andere Dritte, auch nicht verwandte, zu Erben eingesetzt hat. Wenn Ihre Eltern nicht mehr leben, DSie weder Ehefrau nmoch Abkömmlinge haben, würde Ihr Bruder wahrscheinlich Ihr gesetzlicher Alleinerben werden. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie ein Testamenet errichten, in dem Sie andere zu Erben einsetzen. Ihr Brider könnte dann, wie schon gessgt, kleinen Pflichtteil verlangen

@sergius

Ihr Brider könnte dann, wie schon gessgt, kleinen Pflichtteil verlangen

Woher dieser Anspruch eines "kleinen Pflichtteils" stammen soll, ist mit schleierhaft. Oder ist hier ein "l" zuviel? Richtigerweise haben Brüder gem. § 2303 BGB kein Pflichtteilsrecht; wenn der Fragesteller dessen gesetzl. Erbfolge durch Testament ausschlösse, bekommt er auch nichts "Kleines".

ja, dein Bruder kann ein Pflichtteil einklagen.

Rechtsirriger Unsinn: Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz und dient der Rechtsfindung: Pflichtteilsberechtigte sind Kinder sowie Eltern und Ehegatten des Erblassers, § 2303 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html

G imager761