Mein Onkel ist verstorben und hatte ein Testament

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für Neffen gibt es keinen Pflichtteil. Auch dein Vater hätte keinen Pflichtteil beanspruchen können. Pflichtteilsberechtigte sind Abkömmlinge, Eltern und der Ehegatte des Erblassers. Weitere Verwandte haben keinen Anspruch bei einem gültigen Testament.

Steht in § 2303 BGB!

  1. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte usw.)

Da mein onkel keine kinder hatte und nicht verheiratet war, seine Eltern ebenfalls verstorben sind müßte laut dieser Reihenfolge mein Vater als Erbberechtigter in 2. Ordnung gewesen sein

@TaSt73

Aber er hatte keinen Pflichtteilsanspruch, weil dieser auf die vorher genannten begrenzt ist und von den Eltern des Erblassers NICHT auf die Geschwister übergeht. Was du hier schreibst ist der gesetzliche Erbanspruch, wenn kein Testament da ist. Ausserdem hättest du vom Nachlaßgericht bei bestehendem Anspruch angeschrieben werden müssen. Das ist ja auch nicht geschehen. Aber wenn du meinst, du könntest noch was machen, dann musst du zu einem Anwalt gehen.

@waterlilies

das Nachlassgericht/Amtsgericht will ja unbedingt meine Adresse haben ...

@TaSt73

Vielleicht solltest du dich dann dort mal melden und fragen warum. Das würde zumindest ich tun.

Es sind ja keine Pflichtteilberechtigte mehr am leben. Von daher wirst Du das Testament nicht anfechten können. Wenn ich richtig informiert bin, sind Brüder auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Das Erbrecht ist äusserst komplieziert.Gehe zum Fachanwalt,der kann dir dabei helfen.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Erbanspruch, der immer dann eingreift, wenn der Erblasser durch Testament einen nahen Angehörigen von der Erbfolge nach seinem Tod ausschließt. Insoweit ist der Erblasser durch das gesetzliche Pflichtteilsrecht in seiner Testierfreiheit eingeschränkt. Den nächsten Angehörigen wird durch das gesetzliche Pflichtteilsrecht eine Mindestbeteiligung am Vermögen des Erblassers gesichert. Der im Testament von der Erbfolge ausgeschlossene nächste Angehörige wird zwar nicht Erbe, er erwirbt jedoch einen Geldanspruch gegen den oder die Erben. Pflichtteilsberechtigt sind dabei die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel- und Urenkelkinder), der Ehegatte sowie die Eltern des Erblassers und mit Wirkung zum 01.08.2001 auch der überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nicht anspruchsberechtigt sind hingegen die Geschwister des Erblassers sowie weiter entfernt Verwandte. Auf den Fall bezogen: Schon dein Vater als Bruder des Erblassers war nicht pflichtteilberechtigt, also ist es unerheblich, ob er noch lebt oder nicht. Sorry, du gehst leer aus.

wieso will dann das Amtsgericht oder Nachlassgericht unbedingt meine Adresse? Was ist da der Hintergrund?

Du solltest dich mit einem Anwalt beraten, der in Erbrecht bewandert ist. Das wäre am sichersten.