Pflegegeld auf Erwerbsminderungsrente anrechenbar?

3 Antworten

Hallo,

nein. Es spielt auch keine Rolle und wird nicht von der Pflegekasse geprüft, ob du pflegen darfst. Das musst du selber wissen und einschätzen. das Pflegegeld ist ja schon gekürzt, weil es jemand aus dem Umfeld des zu Pflegenden macht.

Beste Grüße

Dickie59

Weil Dein Hinzuverdienst bei 450 Euro liegt, wird es hier keine Probleme geben.

Allerdings könnte es Probleme geben mit Deiner Einstufung als "Erwerbsunfähig", da die Pflege einer Person auch mit Aufwand (Zeit, Energie, Belastung) betrieben wird. So genau kenne ich mich nicht aus, aber hier vielleicht Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten.


Konkret sind meine Bedenken die: Als voll erwerbsgemindert sind Personen, die nicht über 3 Stunden / Tag arbeitsfähig sind (ausgenommen WfbM und vergleichbares).


teil erwerbsgemindert Menschen, die nicht über 6h / Tag erwerbsfähig sind und kaum Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben.

Nun kommt es darauf an, wie lange Du am Tag (und in der Woche) Deine ehemalige Lebensgefährtin pflegst. Ob diese Zeit, also die Tätigkeit (nicht das Geld) überhaupt eine Rolle spielt. Hier genauer erkundigen.

Aber das Geld sollte keine Rolle spielen.



*Anmerkung

Einige nennen auch die Grundsicherung  nach SGB 12 (Alter und Erwerbsminderung) ebenso "Rente". Dort wird das Geld mit angerechnet. Aber bei der Rentenversicherung nicht.


Sozialhilfe wird von der Stadt ausgezahlt.
Rente hingegen der Staat.

Die wirklich spannende Frage hier wäre: bist du mit deinen depressionen überhaupt in der Lage eine andere Person zu pflegen?

Hier könnte es evtl. ärger geben.