Elterngeld trotz Erwerbsminderungsrente

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Hallo lazyjo,

Sie schreiben:

Elterngeld trotz Erwerbsminderungsrente. Hallo, meine Frau ist erwerbsunfähig und bekommt eine Erwerbsminderungsrente. Kann sie trotzdem Elterngeld beantragen ??<

Selbstverständlich kann Ihre Frau Elterngeld beantragen!

Allerdings gelten Im Zusammenhang mit dem Bezug der Erwerbsminderungsrente gewisse Einkommensgrenzen!

Übersteigt z.B. das Elterngeld 300 Euro, so ist da einiges zu beachten.

Siehe hierzu unter folgendem Link:

http://www.elterngeld.net/sachsen/Infoblatt.pdf

4. Wie ist das Verhältnis zu anderen gesetzlichen Leistungen?

Soweit die berechtigte Person im Bezugszeitraum des Elterngeldes eine Leistung mit Einkommensersatzfunktion (z.B. Elterngeld für ein älteres Kind, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Mutterschaftsgeld ab der Geburt eines Folgekindes), eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Erwerbsunfähigkeitsrente), steuerlich sonstige Bezüge i.S.d. § 38a Abs. 1 EStG, die grundsätzlich laufende Einnahmen wären (z.B. Übergangsgebührnisse, Entschädigungen), vergleichbare Leistungen privater Versicherungen oder vergleichbare ausländische Leistungen bezieht, wird diese Leistung, soweit sie das Elterngeld von 300 Euro, bei Mehrlingen den jeweils höheren Betrag, übersteigt, angerechnet.

Im Zweifelsfalle lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung gründlich beraten, denn dort liegen schließlich all Ihre Fakten vor und die Gesetzeslage sollte dort bekannt sein.

Sie haben ein Anrecht auf Beratung!

Sollte dies nicht zum Ziel führen, so werden Sie Mitglied im VDK oder in einem anderen Sozialverband und lassen sich im Rahmen der Mitgliedschaft und Sozilarechtsschutz weiterhelfen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Meiner meinung nach ja. Beide Leistungen haben nichts miteinander zu tun. Mfg