Pflegender Angehöriger und Job?

1 Antwort

Du wirfst hier alles durch einander.

Die Pflegegeldzahlung steht nicht der pflegenden Person zu, sondern dem Pflegebedürftigen.

Der Pflegegeldbezug wird weder auf  Rentenzahlung oder sonst was angerechnet. Ausser auf Blindengeld.

Die Pflegeperson bekommt noch keine Rente da sie noch 20 Stunden sozialversicherungspflichtig angestellt ist.

Da ist es egal ob sie diese Stunden in einer Woche, in der andern Woche keine oder die Stunden gesammelt in der drittenwoche erbracht werden.

Der Minijob zählt hier nicht. Genauso wie er bei einer Steuererklärung nicht relevant ist.

Die pflegende Person bekommt von der Pflegekasse keine Rente ausbezahlt, sondern die Pflegekasse zahlt  Rentenbeiträge auf das Rentenkonto der Pflegeperson, die wtl. mehr als 14 Stunden Pflege u. Hauswirtschaft erbringt.

Und würde sie schon Rente von der DRV beziehen, so würde die Pflegekasse keinen Rentenbeiträge mehr auf das Rentenkonto der pflegenden Person mehr einzahlen.

Was bezweckst du mit deinem unwissen?

Willst du die Person bei der Pflegekasse anschwärzen?

Bei deinem Kenntnisstand geht der Schuß nach hinten los.

Bernadettavia 
Fragesteller
 27.07.2016, 09:57

Vielen Dank für die freundlichen Worte

Griesuh  27.07.2016, 11:36
@Bernadettavia

Gerne;;)) hatte ich recht mit meiner Vermutung?

BirgitUksahs  02.02.2020, 23:57

Wie muss man bei der

Pflegekasse Rentenbeiträge beantragen

Griesuh  03.02.2020, 13:21
@BirgitUksahs

Wenn eine Person die gepflegt wird Pab Pflegegrad 2 hat, erhält die im Gutachten eingetragene person die Pflegt ansich automatisch ein Schreiben zum Rentenbeitrag durch die Pflegekasse. der Fragebogen muss dann ausgefüllt an die Pflegekasse zurück. Voraussetzung der zusätzlichen rentenbeitragszahlungen: die Person die Pflegt darf nur maximal wtl. 30 Stunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, oder geringfügigig Beschäftigt, z. B. Minijob, hausfrau/mann sein und die Pflege muss mind. 10 Stdt inkl. hauswirtschaft wtl. betragen. Kommt solch ein Brief nicht, so genügt ein telefonischer Antrag bei der zuständigen PK des Pflegebedürftigen und es beginnt wie oben beschrieben.,

BirgitUksahs  05.02.2020, 12:23

Nee ich werfe nichts Durcheinander einer sagt so der andere sagt wieder so