Volle Erwerbsminderungsrente und Elterngeld

2 Antworten

Hallo Tilumar,

Sie schreiben:

Volle Erwerbsminderungsrente und Elterngeld

Antwort:

Die zugänglichen, gesetzlichen Bestimmungen sind nicht glasklar formuliert und es kommt auch auf den Einzelfall an!

Sie sollten sich in dieser "in der Tat" etwas verworrenen Angelegenheit direkt mit der zuständigen Elterngeldstelle an Ihrem Wohnort in Verbindung setzen und sich entsprechend beraten lassen!

Die Adresse der Elterngeldstelle sollten Sie bei Ihrer Ortsverwaltung, Stadtverwaltung erfragen!

Alternativ:

Ggf. Mitgliedschaft im VDK und sich dort beraten lassen!

Link:

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/generationen/65006/weniger_elterngeld_durch_neue_berechnungsmethode

Auszug:

Weniger Elterngeld durch neue Berechnungsmethode

Wirrwarr bei der Elterngeldberechnung: Die Länder wollten, dass das Verfahren nicht mehr so bürokratisch abläuft und erwirkten eine Gesetzesänderung. Jetzt bekommen viele Eltern weniger Geld als zuvor.

Fazit:

Anstatt die Dinge endlich zu vereinfachen, wir der Bürokratismus ständig weiter ausgebaut!

Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Dürfte eigentlich nicht angerechnet werden,denn man kann sich ja auch 400 € bzw.450 € ohne Anrechnung jeden Monat dazu verdienen !!! Warum sollte da also bei 300 € Elterngeld etwas abgezogen werden ?

Tilumar 
Fragesteller
 09.10.2013, 13:34

Wie gesagt sehr komplex der eine sagt der rentensatz macht es von ab 600 der andere sagt ab 300€ rente ..und dann wiederum das man es nicht angrechnet bekommt.