In nicht absehbarer Zukunft kommt mein Vater ins Pflegeheim - Frage wegen Ersparnisse und Geld generell?

5 Antworten

Reicht das Pflegegeld für die stationäre Pflege nicht aus, tritt das zuständige Sozialamt in Vorleistung.

Dann wird geprüft inwieweit der Anspruchsteller selbst in der Lage ist, den Aufenthalt zu finanzieren. Dabei wird zuerst SEIN persönliches Einkommen (Rente) sei EIGENES Vermögen, dann das Vermögen seiner Ehe frau und zuletzt das Einkommen der weiteren Verwandtschaft in Anspruch genommen.

Unterhaltspflichtige Kinder werden aber nur in Anspruch genommen, wenn sie mehr als 100.000 € Einkommen haben.

Geraldianer  02.01.2019, 22:24

Wenn der Vater ins Heim kommt, gelten die 100.000 € nicht. Es gilt dann der Elternunterhalt für Menschen. Bei Singles sind das 1.8000,- Netto plus Kosten für die Berufsausübung.

https://www.finanztip.de/elternunterhalt/

Hallo,

der Hans hat schon einiges beantwortet.

Es wird vom Sozialamt geprüft, wenn in den letzten Jahren das Geld von dem versicherten anderweitig "geparkt" wird und bis 10 Jahre zurückgefordert.

Es dürfen jedoch zulässige Geldsummen verschenkt werden, bei meinen 3 Kindern war es je 5.000€ von der Oma geschenkt..

Beste Grüße

Dickie59

Meine erste Frage: Kann ich für eine andere Person außerhalb der Familie, Geld auf meinem Sparbuch deponieren ?

Was auf deinem Sparbuch ist, gilt als DEIN Geld.

Meine zweite Frage: Wird mir persönlich Geld abgezogen wenn mein Vater ins Heim kommt ?

Du mußt dich informieren, wie die Freibeträge sind. Dann kannst du abschätzen ob du zahlen mußt. Das hängt letztendlich von vielen Faktoren ab.

toretto110 
Fragesteller
 02.01.2019, 18:55

also kann das geld mir weg genommen werden vom Sparbuch ?

DerHans  02.01.2019, 23:29
@toretto110

Ja und Geldgeschäfte, können dann bis zu 10 Jahre auch "rückabgewickelt" werden.

Kinder sind auch für ihre Eltern unterhaltspflichtig.

Wenn die Kosten für das Pflegeheim also nicht durch die Pflegeversicherung oder seine Rente/ Ersparnisse/ Immobilien gedeckt ist, wird am auf die Familie zurückgreifen und da schauen, was zu holen ist.

Von daher wäre es nicht so klug, Geld von Dritten auf seinem Konto zu bunkern.

Immer diese Panik: Pflege--- Hilfe wir müssen alles verkaufen.

Das ist Stammtischgeschwätz.

In meiner über 35 jährigen Tätigkeit in der Pflege ( ambul. als auch im Pflegeheim) ist mir kein Fall bekannt geworden in dem die Familie pleite ging.

Ihr könntet auch die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst ausführen lassen.

Dazu wäre das Pflegegeld auf Kombileistung umzustellen. Ihr sucht euch dann einen ambul. Pflegedienst und kauft euch dort die gewünschten Leistungen ein.

Egal ob im Pflegeheim oder durch einen ambul. PD, alles was an Mehrkosten entsteht als der Pflegegrad an Geld hergibt, ist privat zu bezahlen.

Da ist einmal das Geld des Pflegegrades, dann die Rente des Betroffenen, dann sein Vermögen dann die Ehefrau und die Kinder zahlen einen KLEINEN Anteil.

Auch das Sozialamt ist ein Ansprechpartner, wenn das Geld nicht ausreicht.

Es gibt sogenannte Schonvermögen die nicht angegriffen werden dürfen. Auch das Haus bleibt im Besitz, sofern es der Eigennutzung dient. Ist es vermietet, so wird die Miete als Einkommen gezählt und wird mit berechnet.

Und klar kannst du Geld auf irgendeinem Konto bunkern. Es wird rückwirkend auf 10 Jahre geprüft wo, wie und wann Gelder wohin geflossen sind. Sobald das Geld in Famileienbesitz ist, wird es inanspruch genommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung