pflegegeld nach dem tod

1 Antwort

Pflegegeld hat mit dem Erbe überhaupt nichts zu tun. Man kann es wie eine Art Arbeitslohn sehen und finanzielle Forderungen bleiben auch nach dem Tod bestehen.

Wer erbt, der erbt auch die Schulden mit. Sofern nicht bereits vor dem Auszahlen des Erbes abgewickelt, müssen sich die Erben drum kümmern, dass die Rechnungen bezahlt werden (was insbesondere der Fall ist, wenn Ratenkredite weiter laufen). Man kann zwar ein Erbe ablehnen (ausschlagen), aber nicht das bare Geld an sich nehmen und den Gläubigern "Pech gehabt" sagen.