Pflegegeld Beantragen für geistig Behinderten?

6 Antworten

Das solltest du auf jeden Fall versuchen! Aber hole dir, wenn möglich, jemanden für die Antragstellung zur Hilfe, da gibt es nämlich durchaus einige Fallstricke. Habt ihr vor Ort eine "Lebenshilfe"? Die kennen sich da in der Regel recht gut aus.  Alles Gute!

Beantragen kannst du das! Dann kommt der MDK und prüft deinen Antrag. Danach wird entschieden ob in  welcher Höhe Pflegegeld gezahlt wird.

Für diesen Personenkreis gibt es die Pflegestufe NULL.

Du stellst bei der zuständigen Pflegekasse einen Einstufungsantrag, stellst gleichzeit mit dem Antrag die Leistung auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 a SGB XI.

Dieser § besagt, dass Personen die an Demenz, einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung leiden und die Voraussetzungen

der Pflegestufe I ( tgl. mind. 46 min. Hilfe beim Grundpflege, Ernährung, Mobilität und Ausscheidungen, nicht erreichen, jedoch einen erhöhten Betreuungs und Beaufsichtigungsbedarf haben, die Pflegestufe NULL erhalten.

Welche Pflegestufe jemand bekommt, entscheidet der medizinische Dienst der Krankenkasse. Für geistigbehinderte kann das auch auch Pflegestufe 3 sein, kommt auf die Schwere der alltäglichen Einschränkung an.

@Akka2323

Da haste nur halb angedacht AKKA 2323.

Die Frage war eindeutig: kann ich für meinen geistignbehinderten Sohn eine Pflegestufe beantrage. Und diese Frage wurde beantwortet.

Die Einschränkungen beziehen sich im Gesetz eindeutig auf die im § 45 a festglegten Einschränkungen der Alltagskompetenz: Demenz, geistige Behinderung und psychische Erkrankungen.

Entwickelt wurde dieser Leistungskomplex, da die Voraussetzungen der Pflegeversicherung nicht ausreichend auf dementiell erkrankte Menschen  ausgerichtet sind, da sie sich im Wesentlichen an der erforderliche Grundpflege orientieren. Aber Verwirrtheitszustände nicht mit einbeziehen. 

Das was du meinst sind die Hilfen bei den  Verrichtungen des tgl. Lebens. Damit ist gemeint: Hilfe bei Grundpflege, Inkontinenzversorgung, Mobilität und Ernährung.

Sollten in diesen bereichen Hilfen erforderlich sein, so ist es evtl. möglich auch die PS 3 zu bekommen.

http://www.pflegeverantwortung.de/pflegestufen-eins-zwei-drei/pflegestufe-null.html

Grüße von einem MDK Gutachter.

PS: Und was soll diese Negativbewertung? Beruht die auf deinem Unwissen zu den Pflegestufen und den Einstufungsrichtlinien??

Bettlägerig braucht er nicht sein, aber pflegebdürftig muß sein

Auch bei Demenz, geistiger Behinderung oder Alzheimer gibt es jetzt eine Pflegestufe. Melde dich bei der Krankenkasse, die schicken einen Mitarbeiter des MDK zu dir nach Hause.