schonvermögen wieviel ist das bei erwerbsminderungsrente?

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Hallo nira1984,

Sie schreiben:

schonvermögen wieviel ist das bei erwerbsminderungsrente?<

Antwort:

Im Zusammenhang mit dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente gibt es keine Regelung, welche ein Schonvermögen deklariert!

Ihre Rentenansprüche haben Sie sich ja schließlich durch jahrelange Pflichbeitragszahlungen erwirtschaftet!

Grundsätzlich anders verhält es sich, wenn Sie Sozialleistungen wie ALG II (Hartz 4) und /oder Grundsicherungsleistungen beziehen!

Hierbei spielt das sogenannte Schonvermögen in der Tat eine wichtige Rolle!

Es gibt aber in der Praxis kein einheitliches Schonvermögen, die Regelungen sind teils sehr kompliziert und ziemlich unübersichtlich!

In der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heißt es auf Seite 21:

Zugang über Google>>bmas>erwerbsminderungsrente!

Auszug aus dieser Broschüre:

Welche Einkommensarten sind denn eigentlich rentenschädlich?

Einkünfte, die zur Änderung der Rentenhöhe führen, wenn sie die jeweils maßgebende Hinzuverdienstgrenze überschreiten, oder gar zum Wegfall der Rente, sind:

Arbeitsentgelt aus abhängiger Beschäftigung, hierunter versteht man alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung, also alle Zahlungen des Arbeitgebers, insbesondere Löhne und Gehälter, Familienzuschläge, Zulagen, Mehrarbeitsvergütungen, Urlaubsgelder, Weihnachtszuwendungen.

Als Faustregel gilt:

Alle Zahlungen des Arbeitgebers, die lohnsteuerpflichtig sind, gehören zum Arbeitsentgelt und sind daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Das gilt auch für Arbeitsentgelte, die normalerweise von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfasst werden, wie z.B. beamtenrechtlic he Besoldungen.

Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, hierunter versteht man den nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn. Einkommen ist immer dann als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.

Es ist das Einkommen maßgebend, das sich nach Abzug der Betriebsausgaben ergibt.

Zu den Betriebsausgaben zählen auch die Werbungskosten, soweit sie tatsächlich in der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit begründet sind.

vergleichbares Einkommen:

Hierzu gehören insbesondere Entschädigungen für Abgeordnete oder Bezüge aus einem öffentlichrechtlichen Amtsverhältnis.

Wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen, gilt die Hinzuverdienstbeschränkung nicht nur beim Bezug von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbarem Einkommen, sondern auch wenn Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen besteht:

Beim Bezug von Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) ist als Hinzuverdienst nicht die Sozialleistung selbst, sondern das monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu berücksichtigen, nach dem sich die Sozialleistung errechnet.

Das der Berechnung der Sozialleistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen ist auch dann als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn die Sozialleistung aus Gründen ruht, die nicht in dem Rentenbezug liegen

(z.B. Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Sperrzeit, Anrechnung von Einkommen).

Neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung werden ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Sozialleistungen berücksichtigt:

Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung,

Übergangsgeld der gesetzlichen Unfallversicherung.

schonvermögen wieviel ist das bei erwerbsminderungsrente? wo ist das die grenze wievile darf ich behalten? ich bin 1984 geboren beziehe seid 2011 erwerbsminderungsrente<

Antwort:

Das Thema Schonvermögen als solches ist ein komplexes Thema und betrifft in der Regel Sozialleistungen wie ALG II und Grundsicherungsleistungen!

Sollten Sie derartige Leistungen zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente beziehen, müßen Sie sich an Ihr zuständiges Sozialamt wenden.

Was man unter Schonvermögen genau versteht und wie dieses genau gehandhabt wird, das können Sie unter folgendem Link nachlesen:

http://www.cecu.de/schonvermoegen.html

meine rente bekomme ich ja normal aber ich bekomme bald ein größe summe an ged von meiner bu ca 4000 euro .wo is da das schonvermögen was darf ich behalten davon ?<

Antwort:

Was meinen Sie genau "bu ca 4000 euro"???

Wenn weitere Fragen auftreten, bitte infach wieder melden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

nira1984 
Fragesteller
 07.11.2012, 10:54

das geht darum das ich aus meiner bu berunfähigkeitsversicherung eine einmalige zahlung bekomme so ca 4000 euro genauer betrag noch nicht bekannt.. da ich meine ganzen beitrage die ich eingezalt habe von den wieder bekomme.was wird mir davon weggenommen an geld und was bleibt als schonvermögen bei mir übrig von dem geld ?ich hoffe es ist jetzt verständlicher geschrieben :)

Konrad Huber  07.11.2012, 11:23
@nira1984

aus meiner bu berunfähigkeitsversicherung eine einmalige zahlung bekomme so ca 4000 euro genauer betrag noch nicht bekannt<

was wird mir davon weggenommen an geld und was bleibt als schonvermögen bei mir übrig von dem geld<

Antwort:

Wie bereits oben ausführlich beschrieben und an Hand der Broschüre des Bmas demnonstriert, hat das Geld aus der BUZV-Rente keine Auswirkung auf Ihre Erwerbsminderungsrente!

Wenn Sie keine zusätzlichen Sozial-Leistungen wie ALG II bzw. Gundsicherungsleistungen/Sozialleistungen erhalten, dann wird sich außer dem Finanzamt niemand für diese Auszahlung/Rückzahlung Ihrer Beiträge interessieren.

Beim Finanzamt ist es wiederum so, daß es pro Jahr einen Grundfreibetrag von ca. 8.000 Euro gibt!

Liegen Sie mit Ihren Einkünften darunter, kein Problem.

Liegen Sie darüber, müßten Sie eine entsprechende Steuererklärung abgeben.

Allerdings werden ja die Erwerbsminderungsrenten nicht voll besteuert, so daß auch hier noch ein entsprechender Spielraum gegeben ist, je nachdem, wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ausfällt!

Sollten Sie betreffs der Steuer unsicher sein, genügt eine Anfrage bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Dort schildern Sie einfach den genauen Sachverhalt und haben Anspruch auf eine entsprechende Auskunft.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

nira1984 
Fragesteller
 08.11.2012, 21:55
@Konrad Huber

alles klar danke konrad du bist wie immer eine große hilfe in solchen fragen kompliment :)

Konrad Huber  09.11.2012, 16:13
@nira1984

Hallo nira1984, danke für Ihr Kompliment! Freut mich, wenn Ihnen diese Hinweise weiterhelfen. Wenn weitere Fragen sind, bitte einfach wieder melden! Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit Konrad

Mucki007xyz  18.02.2018, 13:57

man darf als Aufstocker fast Nichts behalten von einem Hinzuverdienst, aber als normaler ALG II ler schon was behalten vom Hinzuverdienst und natürlich gibt es da feste Regeln. Man kann sich beim Anwalt und in der Minijobcentrale erkundigen.

Rente wird unabhängig von Vermögen ausgezahlt. Die Berechnung beruht ausschließlich auf den erreichten Versicherungsjahren. Bei einer vorzetigen rente wird auf das 60. Lebensjahr hochgrechnet, wenn die Halbbelegung erfüllt ist.

nira1984 
Fragesteller
 06.11.2012, 20:55

meine rente bekomme ich ja normal aber ich bekomme bald ein größe summe an ged von meiner bu ca 4000 euro .wo is da das schonvermögen was darf ich behalten davon ?

ichhierundda  08.11.2012, 20:42
@nira1984

Davon darfst du alles behalten.

nira1984 
Fragesteller
 07.11.2012, 11:13

das geht darum das ich aus meiner bu berunfähigkeitsversicherung eine einmalige zahlung bekomme so ca 4000 euro genauer betrag noch nicht bekannt.. da ich meine ganzen beitrage die ich eingezalt habe von den wieder bekomme.was wird mir davon weggenommen an geld und was bleibt als schonvermögen bei mir übrig von dem geld ?ich hoffe es ist jetzt verständlicher geschrieben :)

bei EM-Rente wird kein Vermögen angerechnet, dein Vermögen wird also komplett geschont, da zählt nur einkommen. der genannte Begriff wird nur bei Sozialhilfe und Grundsicherung und HartzVI verwendet. auch die auszahlung von priavten berufunfähigkeitsvbersicherungen, egal ob jetzt als großen batzen oder monatlich, interessiert bei der gesetzlichen RV niemanden. Mfg