Warum muss ich für 6 Monate 3237,54 € Pflegegeld zurückzahlen, obwohl ich nur 2738€ bekommen habe?

4 Antworten

wenn man einen Angehörigen mindestens 14 Stunden pro Woche pflegt, dann gehen Rentenpunkte in dein Rentenversicherungskonto. diese Pflege darf nicht berufsmäßig sein und darf auch keine Vergütung mit sich ziehen. 

deine Erwerbsminderungsrente errechnet sich aus deinem kompletten Rentenversicherungskonto - also auch inkl. der Rentenpunkte aus Pflegezeiten.

nun hast du die Pflege aber nicht mehr selbst bestritten, sondern einen Pflegedienst beauftragt. damit stehen dir die Rentenpunkte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu. heißt: auch deine Rente muss rückwirkend neu runtergerechnet werden.

inwieweit die Berechnung in sich korrekt ist, können wir hier nicht beurteilen.

du solltest jetzt zunächst erst einmal fristwahrend Widerspruch einlegen. außerdem gehst du zu deiner Rentenberatungsstelle vor Ort und lässt dir die Berechnung genau erläutern. einen Widespruch muss man auch begründen. und dafür muss man natürlich erstmal verstehen, wie die Rückforderung zustande gekommen ist.

falls du eine Beratungsstelle des VDK in der Nähe hast, wäre auch hier ein Besuch ratsam.

Aber überall liest man, dass das Pflegegeld und eine Rente, die der Pfleger bekommt, nichts miteinander zu tun haben. Das Pflegegeld hat ja mein Vater überwiesen bekommen und der kann doch damit machen was er will. Da er sehr krank war, hat er es manchmal vergessen mir das Geld zu geben. Fragen wollte ich nicht, er war schließlich mein Vater, den ich schon seit 2013 pflegte.Durch Bekannte haben wir efahren dass man Pflegegeld beantragen kann. Ja und so bekam ich 458€.Und das sechs Monate und dann die böse Überraschung, obwohl ich mich vorher bei der Debeka informiert habe. Das sei kein Problem, keine Rückzahlung, da es eine ehrenamtliche Sache sei.

@Heesel

es ist richtig, dass das Pflegegeld nicht als Einkommen gewertet wird. aber als Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente ist man so eingestuft, dass man nur noch eine Tätigkeit von weniger als 3 Stunden täglich ausüben kann. wenn du aber pflegst und dies einen Aufwand von mehr als 3 Stunden täglich ausmacht, dann ist man nicht mehr voll erwerbsgemindert.

ich habe mal ein bisschen gegooglet um irgendwo was zu finden, was es dir so erklärt, ohne dass ich mit Händen und Füßen darüber schreiben muss.

das hier erklärt es ganz gut: http://www.xn--erwerbsunfhigkeitsrente-47b.net/pflegegeld-schaedlich-hoehe-der-erwerbsunfaehigkeitsrente/

"Die zweite Möglichkeit ist die, dass man selbst schon eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht und nun der Fall auftritt, dass man jemanden pflegen muss. Zum Beispiel könnte dies der Fall sein, wenn beide Partner bereits erwerbsunfähig sind und einer davon auch noch zum Pflegefall wird. Was passiert dann?

– Auch in diesem Fall hat das neu hinzukommende Pflegegeld keine Auswirkungen auf die Erwerbsunfähigkeitsrente dessen, der nun die Pflege übernimmt. Schließlich ist auch in diesem Fall das Pflegegeld ausschließlich für den Pflegeaufwand vorgesehen. Da dabei auch der Arbeitsaufwand berücksichtig wird, muss man allerdings als Erwerbsunfähiger, der eine entsprechende Rente kassiert, darlegen können, dass die Pflege nicht mehr als 3 Stunden täglich in Anspruch nimmt. Übersteigt sie das – zumindest bereits in der Theorie – ist man laut Gesetzgeber ja schon wieder erwerbsfähig. Außerdem muss man sich vielleicht vor der Bewilligung des Pflegegeldes eventuell Zweifel seitens des Amtes aus dem Weg räumen, warum ein zu 100% Erwerbsunfähiger überhaupt in der Lage ist, professionelle Pflege für einen Pflegebedürftigen zu bieten."

Hat denn der Pflegedienst die gesammte Pflege übernommen? Er hat Dir gegenüber auch eine Beratungspflicht.

Falls Du es gesundheitlich noch schaffst könntest Du vielleicht einen kleinen Teil übernehmen. Das nennt sich dann Kombinationspflege. Ich kann allerdings nicht beurteilen, ob dadurch ein paar Rentenpunkte zu retten sind.

Der Pflegedienst kam morgens und abends, weil ich meinen Vater alleine nicht mehr halten konnte. Seine Muskelatur hatte erheblich nachgelassen und er brach zu oft zusammen.Aber ich war trotzdem von 13 bis 20 Uhr bei ihm, das musste eben sein. Rentenpunkte haben die Rentenversicherung wachgeküsst, die ja behauptet, ich hätte mit 458€ zu viel neben meiner Erwerbsminderungsrente verdient.Jetzt habe ich quasi ca 500€ an die Rentenversicherung gezahlt, damit ich meinen Vater helfen darf. Nun, mein Vater ist am 31.8. verstorben . Und hätte ich nicht genug mit der Trauer und  sich um alles kümmern zu tun, kommen die und....

Ich lese nichts von Betreuungsvollmacht, deshalb hat der ambulante Pflegedienst das allein mit dem Versicherten zu klären, der hat dafür unterschrieben. Er hätte sich für die Konsequenzen seines Kindes informieren müssen, da jetzt das Pflegegeld in Leistungen des Pflegedienst übergehen. Nur was nicht verbraucht wird, davon bekommt das Kind 50% ausgezahlt, wenn es vereinbart wurde, mit der Pflegekasse.


Widerspruch und die Sache einem Sozialverband (SoVD oder VDK) übergeben. Die kennen sich damit aus.LG Klausi111

vergebliche Mühe, da klarer Fall, der ambulante Pflegedienst rechnet jetzt ab und Verbraucht die volle Leistung.

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