Hartz4 und Pflegegeld?

6 Antworten

Das Pflegegeld wir ja an den Vater ausgezahlt. Und der bezahlt sich damit seine Pflege. Wenn ihr das macht kann es schon deswegen nicht auf Hartz angerechnet werden, weil es bei anderen Mensche auch nicht auf den Lohn, die Steuer und nicht auf die Lohnsteuer oder Einkommensteuer angerechnet wird. Pflegegeld ist zwar anzugeben, aber in allem befreit !!!

Es sei denn einer von euch lässt sich direkt eintragen und in die gesetzliche Alterskasse ein Rentenbeitrag zahlen. Nach der Pflegezeit besteht auch wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld. Je nach Pflegestufe ist das nicht uninteressant. Stufe 2 oder 3 mit 14 Std. in der Woche, ist ein guter Halbtagsjob. - Grüße

Seitens der Pflegekasse gezahlte Gelder dürfen nicht auf den ALG II Bezug angerechnet werden

Pflegegeld ist eine zweckbestimmte Leistung und darf nicht auf Sozialleistungen wie ALG - 2 angerechnet werden !!!

Selbst wenn der Vater in eurem Haushalt leben würde,dürfte es bei euch nicht angerechnet werden.