Pfändung von Rentenanwartschaften - was beachten?

7 Antworten

Die Bruttorente soll nach aktuellem Renteninfo zum August 2026 ca. 140 Euro betragen

Wenn es sich dabei nicht um einen Tippfehler handelt, ist da ohnehin nichts pfändbar - es sei denn, der Betreffende erzielt noch andere Einkünfte etwa aus V+V. Falls nicht, hätte er wohl Anspruch auf Grundsicherung, aber auch da ist wenig bis nichts pfändbar. Die DRV wird hier die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO beachten, wenn es einmal soweit ist.

da geht nur noch KV und PV ab und es bleibt noch etwas Pfändbares übrig

sogar noch heutiger Rechnung

Aktuelle Pfändungstabelle 2021 – Pfändungsfreigrenzen und Freibeträge (anwalt-kg.de)

jicreoli 
Fragesteller
 20.04.2022, 16:03

Danke der Rechner sagt das bei 140 € Brutto nichts Pfändbar ist, ich denke bei Netto 120 € oder wird auch nichts pfändbar sein

frodobeutlin100  20.04.2022, 16:04
@jicreoli

wohl kaum 140

wohl eher 1400 ???

jicreoli 
Fragesteller
 20.04.2022, 16:06
@frodobeutlin100

Nein im Renteninfo steht 140 € Brutto

frodobeutlin100  20.04.2022, 16:10
@jicreoli

kann ich nicht glauben ... hat er nie gearbeitet ....???

FordPrefect  20.04.2022, 16:16
@frodobeutlin100

Das wohl schon, aber ggfs. eben nur kurz in die DRV eingezahlt.

frodobeutlin100  20.04.2022, 16:23
@FordPrefect

dann gibt es möglicherweise noch andere Geldquellen - außer es wurde alles verjuxt ...

DerHans  21.04.2022, 12:33
@jicreoli

Wie hoch der Rentenanspruch ist, kann der Gläubiger ja nicht wissen. Die Pfändung ist prophylaktisch erfolgt.

Auch Renten und Anwartschaften unterliegen dem pfändbaren Einkommen/Vermögen. Natürlich gelten auch die üblichen Pfändungsfreigrenzen.

140€ brutto ?

was hat dein Vater den sein ganzes Leben lang gemacht ? Schaut danach aus das dein Vater nicht in die Rentenversicherung eingezahlt hat ( beziehungsweise nicht allzu viel ).

bei einem Einkommen unter 140€ wird nichts gepfändet da der pfändungsfreibetrag bei 1.259,99 liegt.

JuristHelfer  20.04.2022, 17:52

Beim ´Pfändungsschutzkonto´ ist der Freibetrag etwas niedriger. Deiner gilt für Gehaltspfändungen.

GutenTag2003  20.04.2022, 19:20
@JuristHelfer

??? bei 140 € Rente. Wie niedrig kann es denn beim Pfändungsschutzkonto noch sein ?

JuristHelfer  20.04.2022, 19:25
@GutenTag2003

Ich habe vom Freibetrag geschrieben. Lies und schreib richtig.

GutenTag2003  20.04.2022, 19:28
@JuristHelfer
??? bei 140 € Rente. Wie niedrig kann es denn beim Pfändungsschutzkonto noch sein ?

Schön, dass Du solch eine (un)sinnige Bemerkung - allerdings ohne den Betrag zu nennen - machen musstest.

Sehr aussagekräftig... und vor allem, bei einem Rentenbetrag von 140 €, sehr hilfreich. Dir muss man für solch "erschöpfende" Information absolut dankbar sein.

JuristHelfer  20.04.2022, 19:30
@GutenTag2003

Du musst definitiv zum Arzt. Schreibst wirres Zeug. Gute Besserung.

GutenTag2003  20.04.2022, 19:31
@JuristHelfer

soso Du weißt es also nicht. Das war ja zu erwarten.

Die DRV wird die Pfändungsfreigrenze bei der Pfändung beachten (müssen).

§ 850c ZPO

Zivilprozessordnung § 850 Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen

(1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden.

(2) Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift sind die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder und ähnliche nach dem einstweiligen oder dauernden Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis gewährte fortlaufende Einkünfte, ferner Hinterbliebenenbezüge sowie sonstige Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen.

(3) Arbeitseinkommen sind auch die folgenden Bezüge, soweit sie in Geld zahlbar sind: