Pfändung von Rentenanwartschaften - was beachten?
Hallo
Mein Vater 62 hat einen Brief bekommen das ein Gläubiger seine Rentenanwartschaften gepfändet hat.
Ich habe mir seine Unterlagen nochmal durchgeschaut und die Regelaltersrente soll zum August 2026 eintreten.
Die Bruttorente soll nach aktuellem Renteninfo zum August 2026 ca. 140 Euro betragen, die Nettorente wird dementsprechend niedriger und also deutlich unter der Pfändungsfreigrenze sein
Wie sollen wir weiter vorgehen?
7 Antworten
Die Bruttorente soll nach aktuellem Renteninfo zum August 2026 ca. 140 Euro betragen
Wenn es sich dabei nicht um einen Tippfehler handelt, ist da ohnehin nichts pfändbar - es sei denn, der Betreffende erzielt noch andere Einkünfte etwa aus V+V. Falls nicht, hätte er wohl Anspruch auf Grundsicherung, aber auch da ist wenig bis nichts pfändbar. Die DRV wird hier die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO beachten, wenn es einmal soweit ist.
da geht nur noch KV und PV ab und es bleibt noch etwas Pfändbares übrig
sogar noch heutiger Rechnung
Aktuelle Pfändungstabelle 2021 – Pfändungsfreigrenzen und Freibeträge (anwalt-kg.de)
Nein im Renteninfo steht 140 € Brutto
kann ich nicht glauben ... hat er nie gearbeitet ....???
Das wohl schon, aber ggfs. eben nur kurz in die DRV eingezahlt.
dann gibt es möglicherweise noch andere Geldquellen - außer es wurde alles verjuxt ...
Wie hoch der Rentenanspruch ist, kann der Gläubiger ja nicht wissen. Die Pfändung ist prophylaktisch erfolgt.
Auch Renten und Anwartschaften unterliegen dem pfändbaren Einkommen/Vermögen. Natürlich gelten auch die üblichen Pfändungsfreigrenzen.
140€ brutto ?
was hat dein Vater den sein ganzes Leben lang gemacht ? Schaut danach aus das dein Vater nicht in die Rentenversicherung eingezahlt hat ( beziehungsweise nicht allzu viel ).
bei einem Einkommen unter 140€ wird nichts gepfändet da der pfändungsfreibetrag bei 1.259,99 liegt.
Beim ´Pfändungsschutzkonto´ ist der Freibetrag etwas niedriger. Deiner gilt für Gehaltspfändungen.
Jap.
??? bei 140 € Rente. Wie niedrig kann es denn beim Pfändungsschutzkonto noch sein ?
Ich habe vom Freibetrag geschrieben. Lies und schreib richtig.
??? bei 140 € Rente. Wie niedrig kann es denn beim Pfändungsschutzkonto noch sein ?
Schön, dass Du solch eine (un)sinnige Bemerkung - allerdings ohne den Betrag zu nennen - machen musstest.
Sehr aussagekräftig... und vor allem, bei einem Rentenbetrag von 140 €, sehr hilfreich. Dir muss man für solch "erschöpfende" Information absolut dankbar sein.
Du musst definitiv zum Arzt. Schreibst wirres Zeug. Gute Besserung.
soso Du weißt es also nicht. Das war ja zu erwarten.
Die DRV wird die Pfändungsfreigrenze bei der Pfändung beachten (müssen).
§ 850c ZPO
Zivilprozessordnung § 850 Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen(1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden.
(2) Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift sind die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder und ähnliche nach dem einstweiligen oder dauernden Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis gewährte fortlaufende Einkünfte, ferner Hinterbliebenenbezüge sowie sonstige Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen.
(3) Arbeitseinkommen sind auch die folgenden Bezüge, soweit sie in Geld zahlbar sind:
Danke der Rechner sagt das bei 140 € Brutto nichts Pfändbar ist, ich denke bei Netto 120 € oder wird auch nichts pfändbar sein