Nebenjob bar auszahlen um Pfändung zu umgehen?

1 Antwort

Die sogenannte Pfändung, (eigentlich heißt es Vorpfändung oder Auszahlungsverbot), betrifft erstmal nur den, von dem der Gläubiger glaubt, dass er dir Geld schuldet, was natürlich bei einer Bank naheliegend ist. Der Gläubiger kann das natürlich auch gegen jeden anderen, zb Arbeitgeber aussprechen lassen. Es bleibt legal, solange der betreffende Arbeitgeber nicht ebenfalls mit einem Auszahlungsverbot gegen Dich belegt wird. Wie er dir das Gehalt zahlt ist seine Sache. Illegal wird es für den Arbeitgeber erst, sobald den Arbeitgeber das Auszahlungsverbot erreicht. Für dich wird es illegal sobald du zur Abgabe der Vermögensauskunft erscheinst und es verheimlichst. Das wäre Meineid und wird mit Freiheitsstrafe bestraft

Noch nie etwas von "Vollstreckungsvereitelung" gehört?