Hartz4 wurde komplett gepfändet von Gläubiger. Kann ich das über das Amtsgericht wiederholen?

5 Antworten

Du hast ein Existenzminimum und der Satz darf nicht so einfach gefändet werden.Geh zum Rechtsberater (der sitzt im Amtsgericht und erkundige dich. Dann wechsel am besten zur Sparkasse u lasse ein Pfändungsschutzkonto machen.

Auch Ratenzahlung beim Gläubiger ist möglich.

"Du hast ein Existenzminimum"

Stimmt - dafür muss man aber selber tätig werden (z.b. P Konto). Tut man das nicht kann alles gepfändet werden.

Und an den Fragesteller: eine Privatperson hat kein Anrecht auf ein Bankkonto. Einige Banken haben sich zwar dazu bereit erklärt jedem ein solches zu ermöglichen aber in der Praxis zeigt sich, das auch bei denen die sich dazu bereit erklärt haben das oftmals nicht der Fall ist

Ich glaube kaum das Du das Geld welches auf einer Sparcard war wieder zurück bekommst. Ich verstehe allerdings nicht warum Du kein Post-Girokonto hast, das darf die Post nicht ablehnen. Und dieses Girokonto wandelst Du in ein P-Konto um und alles ist sicher.

Erkundige Dich bei der ARGE nach einem Vorschuß auf das nächste Hartz-4 Geld und nach Lebensmittelgutschein. Gehe zur Tafel - falls Du noch nicht Kunde bist dort.

Sparguthaben - und als solches wird es bei der Sparcard, die ja nicht mehr ist als ein elektronisches Sparbuch - kann vom Gläubiger auch dann gepfändet werden, wenn es sich hierbei um Sparguthaben aus an sich unpfändbaren Leistungen handelt. Wirklich dumm gelaufen; und ich glaube der Rechtspfleger am Amtsgericht wird es auch nicht anders sehen können. Aber versuch Dein Glück; Unterlagen und Personalausweis nicht vergessen.

Den ganzen Sachverhalt so dem Jobcenter schildern und ein Darlehn in Höhe des gepfändeten Betrages beantragen. Sollte möglich sein, wenn für das Jobcenter auch verdeutlicht werden kann, dass das Geld jetzt wo anders ist, also Deiner Verfügbarkeit für immer entzogen.

Künftige Zahlungen auf ein P-Konto (aber das weißt Du ja inzwischen) überweisen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hast du dich evtl. schon mal an den Gläubiger diesbezüglich gewendet? weil ich kenne es nur so, das bei der Vollstreckungsankündigung eben ein Auskunftsbogen mitgeteilt wird, in dem du deine Wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilst. Solltest du deine Wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mitgeteilt haben, kann der Gläubiger nicht wissen das du unter der Pfändungsfreigrenze liegst. am besten wäre es sich diesbezüglich mal an den Gläubiger bzw. die Vollstreckende Stelle zu wenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Darf ich fragen wer der Gläubiger ist? Ich würde mir ein Konto bei der Sparkasse machen und das zu einem P Konto umwandeln. Ist natürlich jetzt zu spät, aber danach ist man jedenfalls geschützt, falls dies noch einmal passieren sollte.