Zahlung von der Krankenkasse Pfändbar?

4 Antworten

Versuche mit der Krankenkasse / Zahnarzt zu vereinbaren, dass die Kostenerstattung der Krankenkasse direkt an den Zahnarzt erfolgt.

Du bräuchtest in diesem Fall eine P-Konto-Bescheinigung. Ob Du sie für eine Erstattungsleistung der KK bekommst, weiß ich nicht.

Ich tendiere dazu, daß Du sie nicht bekommst, da mir Deine Geschichte nach einer privatärztlichen Behandlung klingt, welche die Regelversorgung überstiege und infolgedessen medizinisch nicht notwendig wäre.

Aber dies ist nur eine Vermutung.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/5-wege-zum-erhalt-der-pkontobescheinigung-6428

GutenTag2003  27.04.2022, 20:10
welche die Regelversorgung überstiege und infolgedessen medizinisch nicht notwendig wäre.

Falsch, es gibt beim Zahnersatz keine 100% (Regelleistung) Erstattung. Das gab es mal vor 40 Jahren.

https://www.kostenfalle-zahn.de/projekt-kostenfalle-zahn/zahnersatz/eigenanteil-und-festzuschuss-beim-zahnersatz-was-zahlt-die-kasse-12884

Von den ermittelten Durchschnittskosten übernehmen die Krankenkassen 60 Prozent (zuvor 50 Prozent), mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent (zuvor 60 oder 65 Prozent).

Ist voll pfändbar wenns über den Freibetrag ist