Zahlung von der Krankenkasse Pfändbar?
Hallo.
Es geht um folgendes. Ich habe 6 meiner Zähne verloren. Diese bezahlt die Krankenkasse komplett zu 100% ABER man muss selber 50% selber bezahlen und wenn man die Rechnung einreicht bekommt man es aufs konto überwiesen.
Ich habe das Geld zum vorzahlen nicht da sich das auf 3200 Euro beläuft 1600 Euro muss ich selbst vorzahlen. Man muss sagen ich bekomme derzeit 1200 Euro netto aufs konto. Meine Pfändungsgrenze mit Frau und Kind liegt bei 2000 Euro
Ich habe das Geld geliehen und muss es zurück zahlen. Aber wenn mir die Krankenkasse 1600 Euro überweist bin ich mit 800 Euro über meinem Pfändungfreibetrag
Jetzt ist meine Frage ob das Geld gepfändet werden kann. Oder nicht.
4 Antworten
Versuche mit der Krankenkasse / Zahnarzt zu vereinbaren, dass die Kostenerstattung der Krankenkasse direkt an den Zahnarzt erfolgt.
Du bräuchtest in diesem Fall eine P-Konto-Bescheinigung. Ob Du sie für eine Erstattungsleistung der KK bekommst, weiß ich nicht.
Ich tendiere dazu, daß Du sie nicht bekommst, da mir Deine Geschichte nach einer privatärztlichen Behandlung klingt, welche die Regelversorgung überstiege und infolgedessen medizinisch nicht notwendig wäre.
Aber dies ist nur eine Vermutung.
welche die Regelversorgung überstiege und infolgedessen medizinisch nicht notwendig wäre.
Falsch, es gibt beim Zahnersatz keine 100% (Regelleistung) Erstattung. Das gab es mal vor 40 Jahren.
Von den ermittelten Durchschnittskosten übernehmen die Krankenkassen 60 Prozent (zuvor 50 Prozent), mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent (zuvor 60 oder 65 Prozent).
Ist voll pfändbar wenns über den Freibetrag ist