Personalwohnung rechte!

5 Antworten

vielleicht besteht da ein gewohnheitsrecht.wenn es deinem chef egal ist, denke ich kannst du einfach sagen, du hast dich da mit den möblen eingerichtet und fertig.

da du ja jetzt schon eine weile drin bist, können die anderen sich beschweren, aber für eine nänderung ist es meienr ansicht zu spät. hätten sie bei der zimmerverteilung, bzw. deienm einzug sagen sollen.

wenn denen ihr zimmer nicht erheblich kleiner als deins ist, weigern und anbieten ihr zimmer mit zurenovieren oder putzen, aber wäre das höchste, was ich machen würde. geht ja nascheinend nur darum das dein zimmer in ordnung gebracht ist

Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Klar soweit?

Überprüf mal deinen Satzbau und die Interpunktion, damit das etwas verständlicher und lesbarer wird!

rudelmoinmoin  17.09.2010, 13:30

prima geschrieben

erstmal würd ich drauf bestehen, wenn schon zimmerwechsel dann in einem vernünftigen zustand. also sollen es die beiden anderen eben säubern. wenn es aber generell in einem unsauberen zustand ist und der dreck auch quasi nicht mehr abgeht, würd ich nicht einziehen. streitereien bringen hier aber ehr wenig, dann würde wohl nur helfen eine andere arbeit zu suchen. wenn die zimmer größentechnisch gleich sind, würde ich auch nicht tauschen, weil warum? die zwei hätten dann ja den gleichen plaztz wie vorher. erkläre das dem chef nochmal ruhig, wenns ihm eigentlich egal ist, würde ich mich weigern. die anderen hätte das zimmer ehr nehmen können und kamen sie nach dir ist das eben pech.

irgend was ist hier falsch beschrieben,man >baut< seine möbel nicht in einer betriebswohnung ein,dann nimm sie doch mit,in die verwohnte wohnung,oder klähre deine mitbewohner einmal auf,über sauberkeit,wenn du rechte (vermuttest) hast,frag dein chef,der freut sich,weil er dich vielleicht loswerden will

Normalerweise sollte hier ein Mietvertrag alles regeln, den es so wohl aber anscheinend nicht gibt, weil wohl die Wohnung (das Zimmer) Bestandteil der Vergütung einer Arbeitsleistung ist. Aber dennoch hast Du das Recht, deine Aufwendungen zum bisherigen Zimmer anzusprechen und mit den anstehenden Aufwendungen für das neu zugewiesene Zimmer gegenüberzustellen. Der Chef schuldet dir dann praktisch eine Vergütung zur Vorrichtung des bisherigen Zimmers, das Du ja jetzt weiterhin nicht mehr abwohnen darfst und den Zusatz-Aufwand für die Vorrichtung noch des jetzt zugewiesenen Zimmers. Nun kann man dem Chef das nicht so hart ins Gesicht sagen, aber wenn er dich doch bei Laune halten (nicht verärgern) will, sollte er deinen zusätzlichen Gesamt-Aufwand irgendwie würdigen (ausgleichen). Aber wie gesagt: Wenn Du keinerlei Mietvertrag in Händen hälst, kannst Du rechtlich praktisch nicht vorgehen. Versuch' dann vielleicht jetzt einen zu bekommen...