Untervermieter Wohnung dreckig hinterlassen? Meine Rechte?
Folgendes Problem liegt vor. Ich hatte ein Zimmer in einer 2er Wg und habe dieses für ein Jahr untervermietet. Ich habe Kaution für die Möbel im Zimmer genommen und einen einfachen Untermietvertrag gemacht. Jetzt ist die Untermieterin ausgezogen und möchte ihre Kaution zurück, meine Mitbewohnerin will aber das sie nicht alles zurück bekommt das sie die Wohnung wohl dreckig hinterlassen hat, alle ihre Sachen benutzt hat(Geschirr, Elektrogeräte usw) und im allgemeinen sehr unsauber war. Sie hat sogar eine Pfanne angebrannt und meine Mitbewohnerin musste sich eine neue kaufen. Sie besteht aber darauf die Kaution vollständig zurück zu bekommen da diese ja eigentlich nur für die Möbel im Zimmer vorgesehen war. Sie will sogar einen Anwalt einschalten wenn das nicht passiert. Meine Frage ist jetzt, ist der Untermieter dazu verplichtet die Wohnung ordentlich und sauber zu hinterlassen und darf man Geld dafür berechnen wenn das nicht der Fall ist? Und kann ich die Kaution so lange behalten bis sie das Geld für die Pfanne und die Reinigungskosten bezahlt hat?
2 Antworten
Die Wohnung muss besenrein und in dem azustand verlassen werden in dem sie vermietet wurde. Abziehen kann man auf jeden Fall die Reinigungskosten
Hier kann überhaupt nichts abgezogen werden, weil der MV nicht vorgelegt wurde und daher die Kaution wohlmöglich nur für Möbel galt.
Du hast es erkannt. Kaution war für Möbel und Zimmer.
War es so, dass sie das Zimmer dreckig hinterlassen hat, wird das Deine Noch-Mitbewohnerin wohl nichts angehen, denn diese wird den Dreck wohl nicht weg gemacht haben.
Mit den Gemeinschaftsräumen wird es in der WG wohl so gewesen sein, dass man sich gemeinschaftlich darauf verständigt hatte, wer wann was und wie zu putzen hat. Wenn sich Deine Untermieterin nicht daran gehalten hat und somit mehr Putzarbeit, auch am Ende, bei der Mitbewohnerin hängen blieb, hat es letztere wohl versäumt, sich rechtzeitig durch zu setzen. Wie will man das finanziell ausgleichen?
Es sei denn, Du bist derjenige, der nachholen musste, was Deine Untervermieterin versäumt hat. Demzufolge könntest Du ihr Deine Zeit, sowohl für Nachreinigung des Zimmers, als auch Deine Arbeiten in den Gemeinschaftsräumen in Rechnung stellen. Das muss aber dann glaubhaft belegt werden.
Ob und welche vertraglichen Vereinbarungen dazu bestanden, kannst nur Du wissen, weil Du den Vertrag gemacht hast.
Dass sie die Sachen der Mitbewohnerin benutzt hat, daran ist letztere letztlich selbst schuld. Das hätte sie beizeiten verhindern müssen.
Sie hat sogar eine Pfanne angebrannt und meine Mitbewohnerin musste sich eine neue kaufen.
Damit hast Du und die Kaution nun wirklich nichts zu tun. Macht jemand dem anderen was kaputt, muss der Schädiger auch den Schaden wieder gut machen und nicht irgend ein Dritter. Klare Rechtslage.
Du könntest allenfalls die UM bitten, den Schaden zu erstatten, bevor Du die Kaution zurückzahlst, um Deiner Mitbewohnerin auf diese Art beizustehen. Ganz rechtmäßig wäre das allerdings nicht, wenn die UM abstreitet, dass sie die Pfanne versaut hat.