Vermieter möchte nicht das mein freund bei mir einzieht und möchte mir jetzt kündigen

5 Antworten

Dein Freund könnte jaasls Besucher für die Dauer von Drei Monaten bei dir unterkommen, ohne dass die Vermieterin was dagegen haben könnte. Das ist such legitim, hat aber Nachteile für alle Bewohner des Hauses, weil die entstandenen personenabhängigen Verbrauchskosten dann von allen Mitbewohnern getragen werden müssen. LG

Berechtigtes Interesse genügt für den Einzug

Aber auch das Zusammenziehen oder das Zusammenleben mit einem Dritten, einem Lebensgefährten, kann der Vermieter letztlich weder verhindern noch verbieten. Auch das steht im Gesetz. Nach Paragraph 553, Absatz 1, des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Mieter Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis zur Aufnahme eines Dritten, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Das ist bei der Begründung einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft natürlich der Fall.

Wenn Dein Freund einzieht, ja! Bleibst Du allein, bis ihr etwas gefunden habt, wo es kein Problem gibt, darf er zu Besuch kommen und von Zeit zu Zeit übernachten.

Nein das kan sie nicht ... Dein Lebensgefährte darf zu Dir ziehen ... die Wohnung sollte allerdings groß genug sein ...