Schein- EQJ : Mindestlohn nachträglich einklagen?

2 Antworten

Du hast für Dein Vorhaben überhaupt keine rechtliche Grundlage.

Die von der Arbeitsagentur oder Jobcenter geförderten EQ nach §54a SGB 3 fallen nicht unter das Mindestlohngesetz & sind eine der vielen Ausnahmen. Dir steht also gar kein Mindestlohn zu. Und selbst wenn, wäre dies erst ab 01.01.2015 der Fall & nicht schon für die Zeit vorher.

Auch auf den "zugesicherten" Ausbildungsplatz hast Du keinen Rechtsanspruch. Ein Arbeitgeber muss Dich nach einer Einstiegsqualifizierung nicht übernehmen. Im schlimmsten Fall hätte er Dir auch erst kurz vor knapp sagen können, dass er Dich nicht übernimmt.

Das Du Dich mit dem Chef unter der Hand & inoffiziell darauf geeinigt hast, dass Du keine Aufgaben im Berufsfeld machst, ist letztlich auch Dein einiges Problem. Hättest Dich ja nicht darauf einlassen müssen.

Welche Möglichkeiten hast Du nun noch für Deine "Rache"? So gut wie keine. Verbuche es als Lehrgeld & schlechte Erfahrung.

Du kannst der IHK & Arbeitsagentur natürlich mitteilen, wie das abgelaufen ist & das keine berufsüblichen Inhalte vermittelt wurden. Aber große Konsequenzen für den Chef wird das nicht haben.

Das mit den Inhalten hättest Du früher mal mit dem Chef oder der zuständigen Kammer besprechen sollen. Wozu hast Du das EQJ denn sonst überhaupt gemacht?

EQJ garantiert keinen Ausbildungsplatz im Anschluss und hat mit dem Mindestlohn auch nichts zu tun.

Es wäre gut, wenn Du das bei der Agentur und der Kammer meldest, damit nicht noch jemand auf so einen Chef reinfällt.