Räumung eines Personalzimmers ohne Ankündigung. Wer zahlt die Räumung?
Ein angestellter verlässt sein personalzimmer verwüstet. (War krank geschriebe, darauf folgte ein Beschäftigungsverbot und elternzeit) Eine Abnahme gab es nicht. Und auch keine aufforderung zur räumung. Der Chef in diesem Fall auch Vermieter lässt das zimmer räumen putzen und stellt auch die Möbel, dem angestellten in Rechnung. Muss der Angestellte die Räumung zahlen? Obwohl er nicht über die Räumung informiert wurde und es auch keinen Titel gab?
2 Antworten
Das ist (vermutlich nicht nur für mich) etwas unverständlich.
Was verstehst Du unter einem Personalzimmer, welches ihr vom Chef vermietet wurde und das vom Chef geräumt und geputzt wird.
Ein Vermieter kann nicht ohne weiteres in ein vermietetes Objekt. Arbeitsrechtlich würden ganz andere Aspekte gelten. Siehe Arbeitnehmerhaftung.
Wenn man weiß das der Arbeitsplatz (?) unter aller Sau aussieht dann kümmert man sich. Auch im Beschäftigungsverbot! Und auch ohne Titel.
Da ist ev noch der Begriff "verwüstet" zu klären.
Ansonsten ist halt Schadensersatz zu leisten. Ein neues Mobiliar ist da etwas überzogen.
Aber muß man darauf hingewiesen werden, das man sein Zimmer in einen Zustand versetzen muß der es ermöglicht es weiterhin zu nutzen?
Ungeklärt ist der Inhalt des Mietvertrages. Der Mieter hat eine Wohnunterkunft im Gebäude der Firma gemietet. Normal wäre es, dass mit Beendigung des Arbeitsvertrages auch der Mietvertrag enden kann. Dieser Maßgabe wurde hier keine Beachtung geschenkt. Ein Beschäftigungsverbot ist mir im Arbeitsrecht unbekannt und könnte einer Kündigung gleichgestellt sein. Auch wäre ein Hausverbot ohne Kündigung kaum aufrecht zu erhalten.
Dein Hinweis auf Elternzeit des Mieters bringt noch mehr Unklarheit, weil die Ausübung der Elternzeit für den Arbeitnehmer kein Kündigung bedeutet.
Bitte stelle mehr Informationen zur Verfügung
Beschäftigungsverbot ist quasi eine krankschreibung vom Frauenarzt der den Mitarbeiter bis zur Geburt seine tätigkeit untersagt, da sonst eine gefährdung des ungeborenen kindes nicht auszuschliesen ist.
es ist also eine krankscheibung, die nur langwieriger ist.jedoch das arbeitsverhältnis nicht beendet da die krankenkasse alle arbeitgeber aufwendungen zu 100% erstattet.
Einen mietvertrag gab es so garnicht es wurde gefragt ob man ein zimmer zur verfügung haben wolle und dann wurde eine summe von dem nettogehalt des angestellten abgezogen.
Eine kündigung des Arbeitsverhältnisses gibt es nicht.
eine schriftliche oder mündliche kündigung des zimmers gibt es nicht.
einen mietvertrag gibt es nicht.
einen mündlichen unbefristeten arbeitsvertrag gibt es.
Es gibt doch einen gültigen, mündlichen Mietvertrag. Ein Mietbeginn ist nachweisbar, es wurde Miete bezahlt. Der Mietvertrag gilt unbefristet und das Zimmer im Hotel wurde durch den Mieter in Besitz genommen. Dieser Mietvertrag wurde nicht gekündigt. Der Arbeitgeber hat das Zimmer betreten (Hausfriedensbruch), nachdem er wahrscheinlich die Tür mittels Generalschüssel unberechtigt geöffnet hat und er hat sich des Diebstahls schuldig gemacht (2. Straftatsbestand) hat. Mit der Krankschreibung des Mieters (oder vermutlich der Mieterin) erhält die Mieterin 100% Krankengeld von der Krankenkasse. Wie wurde denn nun die Miete bezahlt??
Die Kostenrechnung des Vermieters ist zurück zu weisen. Sollte durch den Diebstahl persönlicher Gegenstände der Mieterin ein Schaden entstanden sein, so ist hier vom Vermieter Wertersatz unter Fristsetzung zu verlangen. Von einer Strafanzeige kann daher bei Erfüllung diese Verlangens abgesehen werden.
Es handelt sich um ein zimmer in einem hotel in dem ein angestellter schlafen und sich aufhalten kann. Dafür zählt der Angestellte Logis.
Als der Angestellte das hotel auf Grund seiner gesundheitlichen Lage seinen Arbeitsplatz verließ verließ er das zimmer ohne dem nochmal Aufmerksamkeit zu schenken.
Darauf hin hat der Chef einfach einen Container bestellt und alles entsorgen lassen. Seine Zimmer Mädchen das zimmer reinigen lassen und neue Möbel angeschafft.
Dieses stellt der Chef nun der angestellten in Rechnung. Ohne sie einmal darauf hingewiesen zu haben das dies bitte nach der Krankheit zu erledigen wäre. Oder sie darauf hingewiesen zu haben das er es sonst kostenpflichtig erneuern wird.
Dieses Zimmer ist jedoch keines Wegs mit einem Hotelzimmer gleichzustellen.
Bett und Schrank waren vorhanden.beides jedoch mehrere Jahrzehnte alt und stark bis sehr stark abgenutzt. Eine Badewanne im Raum und ein WC alles in einem