Ist die vorgehensweise von Paypal und KSP Kanzlei Dr. Seegersrechtens?
Guten Tag,
habe Ende Dezember bei ebay eine o2-Prepaid-Karte im Wert von 20 € (Falscheinkauf) für 19,51 € versteigert. Nachdem ich von Paypal die Nachricht erhielt, der Betrag ist eingegangen und der Betrag von 18,79 (abz. ebay-Gebühren) auf meinem Konto gutgeschrieben war, habe ich die Aufladenummer per Mail dem Käufer mitgeteilt.
Einen Tag später erhielt ich die Mitteilung von ebay, dass es sich beim Käufer um ein Verdächtigter Käufer handelt und ich die Transaktion stoppen sollte. Einen Tag zu spät für mich. Mittlerweile wei ich, dass der PayPal-Verkäuferschutz nur für materielle Artikel gilt und außerdem muss der Artikel mit der Post verschickt werden können. Von wegen sicheres PayPal, mein Geld war futsch, die Aufladenummer weg, ich hatte also gelitten. Von Paypal erhielt ich die Nachricht, mein Konto sei nun im Minus.
Erst am 14.02. bekam ich dann eine Mail von PayPal:
"Ihr PayPal-Konto ist kürzlich ins Minus gefallen. Um Ihr PayPal-Konto auch weiterhin in vollem Umfang nutzen zu können, gleichen Sie Ihr Konto aus, sodass Ihr Guthaben mindestens Null beträgt."
die gleiche Mail erhielt ich eine Woche später, am 21.02. nochmals.
Kein Hinweis, dass mir ein Nachteil entsteht oder Gebühren anfallen könnten. Ich habe mir daher keinen Kopf gemacht und dachte mein Minus-Konto wird beim nächsten Verkauf ausgeglichen.
Wieder eine Woche später, am 28.02., erhielt ich eine Mail von der Kanzlei Dr. Seegers mit folgendem Inhalt:
wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie. vertreten.
Diese hat uns mitgeteilt, dass Sie einen Betrag in Höhe von EUR 18,79 schulden und sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.
Die geltend gemachte Forderung beruht auf der offenen Forderung aus Ihrem oben genannten PayPal-Konto. Obwohl unsere Mandantin Sie per E-Mail über den ausstehenden Negativsaldo informierte, haben Sie die Forderung bis heute nicht bezahlt.
Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen. Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 83,86 sofort, spätestens bis 05.03.2012 Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung EUR 18,79 Verzugszinsen EUR 0,07 vorgerichtl. Kosten EUR 20,00 Gebühr * in Höhe von EUR 37,50 Auslagenpauschale EUR 7,50 -------------------- Gesamtbetrag EUR 83,86 Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang vorliegen haben, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.
Ist dies rechtens???
Was denkt sich eigentlich Paypal dabei, so mit einem lanjgährigen Kunden umzugehen und ebay (seit 2003 Mitglied), die machen sich doch nur Ihren Namen kaputt.
Danke im voraus
Martin
3 Antworten
Auch ich bekomme solche Briefe.....aber.....wer so doof ist und nicht mal bei Paypal anruft um zu fragen ob sie forderungen stellen, der ist nicht zu helfen.
Nun ist der Mahnbescheid da.
WIDERSPRECHEN!! Sonst erkennt man die Klage als SCHULDIG AN!!!! NICHT IGNORIEREN!
Was passiert dann? Rechtsanwalt Seegers bekommt Post vom Gericht und muss seine Forderungen OFFEN DARSTELLEN, im gegensatz zu das was er in den Schreiben macht! (Jeder kann einen Mahnbescheid schicken und einfach mal was behaupten!!!! JEDER!!!)
Spätestens hier kommt er in erklärungsnot und wird alles unbeachtet lassen. Somit ist die Klage dann nichtig.
Er wird sich nicht mit betrügerischen Maschen einlassen was sein Lizenz als Anwalt kosten könnte......aber alles andere ist vorher unbedenklich risikofrei.
Lasst euch nicht verarschen! ZAHLT NICHT was Ihr nicht zahlen musst. Gibt euer Schreiben an WORTFILTER.de weiter......er liebt sowas zu veröffentlichen.
PayPal hält sein Verhalten zumindest für rechtens, denn sie haben dir ´nen Inkassoanwalt auf den Hals gehetzt. Das haben sie sich bei mir nicht getraut. Bei mir gab es durch technische Probleme ´ne Doppelüberweisung. Ich habe mich dann mit Paypal in Verbindung gesetzt und die meinten da müsse ich mich selber drum kümmern. Als deutschsprechender Käufer in den USA bei einem US-Unternehmen! Ich habe abgelehnt und eine Überweisung zurück gebucht. Daraufhin wurde mein PayPal-Account gesperrt es erfogten jedoch keine weiteren Maßnahmen ich hatte mich wg. zu erwartende Abwehrmaßnahmen bereits zuvor mit dem Ebay-Experten Axel Gronen kurz geschlossen. Die Jahre gingen ins Land, vor ein paar Jahren versuchte ich noch mal den Account wieder aus der Geiselnahme von PayPal zu befreien, das verweigerte man mir und verwies mich darauf das ich "Aussenstände habe". Auf die Nachfrage "Um welche Art von Aussenständen es sich denn handle" konnte man mir keine Auskunft geben. Ich solle einfach überweisen" dann könne man mir mitteilen was vorläge. PayPal vergrösserte weiter, machte Riesenprofite auch mit Filesharingunternehmen wie Megaupload (ja die von Kim Schmitz), Kinderpornoversendern oder Verkäufern von "Mein Kampf" also auch allem was im Netz anstössig oder verboten ist. Dann die Händlernötigung durch PayPal-Pflicht bei iBäh und hieraus die Möglichkeit einiger Asienvermarkter "Long-Distance-Marketing" direkt aus Hongkong Ware zu bestellen, wenn die Bezahlung über PayPal erfolge. Seitdem habe ich wieder ein Problem, denn um mit so einem Händler "ins Geschäft zu kommen" brauche ich den PayPal-Account. Wenn PayPal hier also nicht endlich nachgibt, verjährt wären die Forderungen (damals ca. 15-20 Euro!!!) nach deutschem Verbraucherecht sowieso längst und ich werde es gewiss nicht tun, dann blockiert PayPal seine Kunden und läßt sie dafür auch noch zahlen.
Das ist komplett unseriös und wäre wenn das öfter vorkommt rufschädigend. Eine seriöses Geldhaus das PayPal, laut eigener Imagewerbung sein will, macht sowas jedenfalls nicht. (zumindest nicht bis zur Lehmann-Pleite). Aber vielleicht irre ich mich auch und US-Buden (Google,Amazon,Facebook,eBay,etc.) haben Narrenfreiheit- für genauere Antwort brauchst du da wohl einen Anwalt;-)
Als erstes nimm dir nen Anwalt,zumindest ne beratung solltest du in anspruch nehmen,kostet auch ohne versicherung nicht die welt,der kann dir genau sagen was rechtens ist und was nicht.